
Sachbearbeiter:in Landschaftsplanung und Projektmitarbeit Oberbillwerder
Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
- Job-ID: J000014984
- Startdatum: schnellstmöglich
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Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: EGr. 12 TV-L
- Bewerbungsfrist: 13.04.2023
- Anzahl der Stellen 1
Wir über uns
Bergedorf ist der flächenmäßig größte Hamburger Bezirk. Aufgrund seines attraktiven städtischen Raums mit historischem Zentrum und den ländlich strukturierten Vier- und Marschlanden stellt der Bezirk eine Besonderheit in der Gesamtstadt dar. Hier entsteht mit Oberbillwerder auf einer Fläche von ca. 118 ha der 105. Stadtteil der Hansestadt mit Raum für 6500 neue Wohnungen und 5000 Arbeitsplätze.
Wir suchen eine vielseitige und tatkräftige Person, die wesentlich zur Lösung der komplexen, anspruchsvollen landschaftsplanerischen Herausforderungen im Kontext der erforderlichen Funktions-, Freiraum- und Bebauungsplanung beiträgt. Haben Sie Lust, in der Abteilung „Landschaftsplanung“ und der „Projektgruppe Oberbillwerder“ unser fachversiertes Team zu verstärken? Dann sollten wir uns kennenlernen!
Ihre Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutzdienst des Bezirksamtes wäre wünschenswert.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Wahrnehmung der Belange von Natur und Landschaft sowie von Freiraumbedarfen
- Erarbeitung bzw. Betreuung von landschaftsplanerischen Konzepten, der Eingriffsregelung, von Artenschutzfachgutachten, Ausgleichsplanungen sowie entsprechender Flächensuche
- Erarbeitung der landschaftsplanerischen Regelungen in Bebauungsplanverfahren und städtebaulichen Verträgen
- Vertreten der bezirklichen landschaftsplanerischen Belange im Rahmen von von städtebaulich-freiraumplanerischen Funktionsplanungen, Qualifizierungsverfahren und Wettbewerben
- Vergabe, Betreuung und Prüfung von landschaftsplanerischen Aufträgen
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landespflege oder einer vergleichbaren Fachrichtung und
- zusätzlich nachgewiesene einschlägige, mindestens dreijährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet der Landschaftsplanung und im Bereich der räumlich übergeordneten Freiraumplanung oder konkreten Freianlagenplanung
Vorteilhaft
- Sie haben die Fähigkeit zu strategischem Denken und Planen sowie zur Analyse und Bewertung komplexer Sachverhalte.
- Sie besitzen ein gutes Urteilsvermögen, hohe Problem- und Teamfähigkeit, arbeiten aber auch selbstständig und eigenverantwortlich und zeigen Eigeninitiative.
- Sie arbeiten auch unter hohem zeitlichem Druck konzentriert und zuverlässig.
- Sie haben Verständnis für politische Entscheidungsprozesse und Konfliktlösungen.
- Sie verfügen über anwendungsreife Kenntnisse der einschlägigen Planungs- und Baurechts- sowie Verwaltungsvorschriften (insbesondere BauGB, BauNVO, BNatSchG, HmbBNatSchAG, HBauO, HOAI) sowie möglichst CAD- (Vektorworks) und GIS-Anwendungen (ArcGIS).
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach EG 12 TV-L (Entgelttabelle)
- Planen/Mitgestalten für die kommunale Gemeinschaft und nah am Projekt
- Work-Life-Balance: flexible und familienfreundliche Arbeitszeit sowie die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice
- 30 Tage Urlaub pro Jahr sowie vielfältige attraktive Fortbildungsangebote
- betriebliche Altersversorgung und Gesundheitsförderung sowie vermögenswirksame Leistungen
- Sie werden Teil eines Teams motivierter Kolleginnen und Kollegen, bei denen Teamgeist groß geschrieben wird und in denen Sie kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner uns Ansprechpartnerinnen finden.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Teilzeittätigkeit ist unter Berücksichtigung betrieblicher Belange grundsätzlich möglich.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).