Sozialpädagogische Beratung Erziehungs- und Familienberatung Wandsbek

Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

  • Job-ID: J000016339
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Teilzeit 75%
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. S12 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 14.06.2023
  • Anzahl der Stellen 1

Wir über uns

Der Bezirk Wandsbek ist der einwohnerreichste der insgesamt sieben Hamburger Bezirke und mit rund 440.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine "Kleinstadt in der Großstadt". 

Die Erziehungsberatungsstelle ist dem Fachamt Jugend- und Familienhilfe angegliedert und nimmt Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe wahr. Der Fokus liegt dabei auf der Beratung von Familien in Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, in Fragen des familiären Zusammenlebens sowie Beratung und Konfliktvermittlung in Fragen von Trennung und Scheidung. Für unser multidisziplinäres Team in Wandsbek-Kern suchen wir Unterstützung und freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg und zum Bezirksamt Wandsbek.

Ihre Aufgaben

  • Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien in unterschiedlichen Settings bei verschiedenen Problemlagen beraten, z.B. in Einzel-, Eltern-, Familien- oder Gruppenberatungen und dies dokumentieren und statistisch erheben.
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, bei der Ausübung der Personensorge und bei der Gestaltung der Umgangskontakte beraten und Konflikte moderieren
  • bei Fallbesprechungen, Supervisionen und Dienstbesprechungen mit den Kolleginnen und Kollegen des Teams fall- und themenbezogen zusammenarbeiten
  • Kooperationsangebote mit Diensten und Einrichtungen der Sozialräume entwickeln und durchführen (z.B. Elternabende oder Gruppenangebote im Stadtteil)
  • in Gremien der Sozialräume im Sinne der Sozialraumorientierung (SRO) mitarbeiten
  • die Tätigkeit erfordert auch Beratungen und Termine in den frühen Abendstunden 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (z. B. Hochschulabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in Feldern der Sozialen Arbeit auf Bachelorniveau) sowie zusätzlich
  • abgeschlossene oder begonnene Weiterbildung in einem auf die Jugendhilfe bezogenen beraterischen und/oder therapeutischen Verfahren

Vorteilhaft
  • Berufserfahrung in der Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • Kenntnisse des Familien- und Jugendhilferechts und des Jugendhilfesystems sowie über Entwicklungspsychologie, Soziologie und Pädagogik und Familiendynamik
  • Belastbarkeit
  • Wertschätzung und Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, sich auf unterschiedliche soziale und kulturelle Unterschiede der Klientinnen und Klienten einzustellen sowie die Fähigkeit zu professioneller Distanz
  • gutes Urteilsvermögen bzw. Problemlösefähigkeit, gutes Kooperationsverhalten, eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit wie auch eine gute Arbeitsorganisation 

Unser Angebot

  • eine Teilzeitstelle (0,75), unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe S 12 TV-L (Entgelttabelle)
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistung
  • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als 3 Jahre),
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis.

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).