Landschaftsplanerin bzw. Landschaftsplaner (m/w/d) Entwicklung städtischer Grünzüge und Parkanlagen

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Naturschutz und Grünplanung

  • Job-ID: J000016424
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Teilzeit 50%
    (befristet für 24 Monate)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
    BesGr. A13 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 12.06.2023
  • Anzahl der Stellen 1

Wir über uns

Das Amt „Naturschutz und Grünplanung“ umfasst die Abteilungen Landschaftsplanung und Stadtgrün, Naturschutz sowie das Naturschutz-Großprojekt „Natürlich Hamburg!“ und die Stabstelle Grünkoordinator.

Das Referat „Qualitätssicherung Stadtgrün“ in der Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün hat aktuell zehn Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Wir bearbeiten und steuern – gesamtstädtisch - ein breit gefächertes Themenspektrum: Gartendenkmalpflege, freiraumplanerische Wettbewerbe, die Entwicklung gesamtstädtischer Grünzüge und Parkanlagen, das Straßenbaummanagement, Kleingartenfragen, Konzepte für Spiel- und Bewegungsangebote sowie referatsübergreifend die Kommunikationsstrategie für das Stadtgrün.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • arbeiten in einem Team an der Vorbereitung der Umsetzung des Alster-Bille-Elbe Grünzugs und übernehmen die Bearbeitung einzelner Teilabschnitte,
  • entwickeln hierfür Konzepte und teilräumliche Planungen,
  • vergeben und betreuen die hierfür erforderlichen Untersuchungen, fachliche Gutachten, Planungsleistungen oder Beteiligungsverfahren,
  • bereiten Förderanträge vor bzw. erstellen diese und
  • initiieren die Durchführung innovativer Planungs- und Beteiligungsansätze.

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landespflege bzw. Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Landespflege bzw. Landschaftsplanung oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung und zusätzlich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste auf der Basis der oben genannten Studiengänge
  • Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste verfügen und sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A12 befinden.

Vorteilhaft
  • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Verwaltung/Landschaftsarchitektur
  • umfassende Kenntnisse im Bereich der Freiraumplanung
  • gute Kenntnisse im Bau- Planungs- und Verwaltungsrecht
  • analytische Fähigkeiten und Kreativität für die Findung tragfähiger Lösungsvorschläge
  • Gewandtheit in Wort und Schrift, eine kommunikative Grundhaltung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen

Unser Angebot

  • eine Stelle 50%, befristet für 24 Monate, schnellstmöglich zu besetzen.
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A13
  • Falls Sie verbeamtet sind, kommt nur eine Abordnung in Frage und ggf. die Zahlung einer Zulage, falls Sie sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A12 befinden.
  • eine konstruktive, wertschätzende Arbeitsatmosphäre
  • eine fachliche Entwicklungsperspektive
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zum Home-Office
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen,
  • Dienststelle mit eigenem Personalrestaurant und S-Bahnhof in direkter Umgebung

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).