Projektingenieurin bzw. Projektingenieur für die Baudurchführung Straßen

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

  • Job-ID: J000019268
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 12 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 03.10.2023
  • Anzahl der Stellen 1

Wir über uns

Der Fachbereich Tiefbau verantwortet den gesamten Life-Cycle des Großteils der Verkehrsinfrastruktur des Bezirkes Hamburg-Nord. Im Sinne einer nachhaltigen Baukultur entwickeln wir planerische und bauliche Lösungen in den Bereichen Verkehr, Mobilität und Wasserwirtschaft. Ebenso obliegt uns die verkehrssichere Unterhaltung des gesamten Straßennetzes des Bezirkes. Unser Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

Mit seinen rund 50 Mitarbeiter:innen setzt der Fachbereich Tiefbau, Baumaßnahmen mit jährlichen Gesamtbaukosten i.H. von bis zu 30 Mio. im Bereich des Bezirkes Hamburg-Nord um. Hierbei finden wir oft unter schwierigen Rahmenbedingungen Lösungen für auftretende bauliche Herausforderungen, welche sich aus der Stadthistorie ergeben oder welche das „Bauen im Bestand“ so mit sich bringen. Zudem befinden wir uns im ständigen Austausch mit der Bezirkspolitik und bearbeiten Anliegen die von den Bürger:innen unseres Bezirkes an uns herangetragen werden.

Diesen Herausforderungen stellen wir uns gemeinsam mit unseren beauftragten Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Erbringen von Ingenieurleistungen bei der örtlichen Bauüberwachung von Baumaßnahmen bis zu den Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI
  • Prüfung und Beurteilung von Entwürfen der Ingenieurbüros und das Festlegen von Bauablauf- und Verkehrskonzepten in Abstimmung mit den Entwurfsplaner:innen des Fachbereiches
  • Beaufsichtigung und Kontrolle, der mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüros
  • technische, fachliche und wirtschaftliche Entscheidungen in Bezug auf die Bauausführung treffen, Beurteilung und Auswirkungen der Risiken sowie ggf. Einbindung weiterer Stellen 
  • Verkehrssicherungspflicht gem. StVO wahrnehmen, erstellen und erlassen straßenbaubehördlicher Anordnungen und Überprüfung der Umsetzung der angeordneten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, vorzugsweise mit der Vertiefung Straßenbau oder oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen und
  • jeweils zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte praktische Erfahrung noch nicht besitzen. Ihnen werden dann zunächst noch nicht alle Tätigkeiten der ausgeschriebenen Stelle übertragen. Sie erhalten das Ihrer Qualifikation und den übertragenen Aufgaben entsprechende tarifliche Entgelt.


Vorteilhaft
  • Praxiserfahrung in der Baudurchführung von Straßenbauprojekten
  • Kenntnisse der Straßenverkehrsplanung und Bautechnik auf Grundlage der technischen und administrativen Vorschriften, den Bestimmungen, Richtlinien und einschlägigen Gesetzen sowie Verordnungen (DIN, EN-Normen, VOB, VOL, HOAI, ZTV-Hmb. Und HWG)
  • Fähigkeiten wirtschaftliche Zusammenhänge schnell zu erkennen
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Verhandlungsgeschick sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit
  • Führerschein Klasse B

Unser Angebot

  • eine Stelle unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle)
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).