ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.stellen.hamburg.de sowie www.stellen-intern.hamburg.de veröffentlichten Websites der Freien und Hansestadt Hamburg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Dataport AöR im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 19.09.2020 von der Dataport-eigenen Abteilung CCST – Barrierefreiheit und Softwareergonomie vorgenommenen Bewertung auf Grundlage einer Expertenevaluierung.
Aufgrund der Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bei der Ausführung auf mobilen Endgeräten werden einige Texte auf der Seite „Zur Online-Bewerbung“ (mit Anmeldung oder Registrierung) abgeschnitten oder ungünstig umgebrochen. Dies ist gemäß EU Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 mit dem Erfolgskriterium 1.4.10 „Inhalte brechen um“ nicht vereinbar.
Zur Erreichung der Barrierefreiheit ist eine entsprechende Behebung des Mangels mit dem Hersteller vereinbart.
Als barrierefreie Alternative steht der nicht-mobile Zugriff über einen PC zur Verfügung.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. November 2020 erstellt und zuletzt am 27. November 2020 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen der Fachlichen Leitstelle an. Sie erreichen die Fachliche Leitstelle unter der E-Mail-Adresse fachlicheleitstellebms@zpd.hamburg.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr