Studentisches Praktikum im LSBG

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

  • Job-ID: J000025512
  • Startdatum: nach Vorgabe der Hochschule bzw. nach Absprache
  • Art der Anstellung: Vollzeit
    (befristet für 3 Monate)
  • Anzahl der Stellen: 5

Wir über uns

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verantwortet den gesamten Life-Cycle des Großteils der Hamburger Verkehrsinfrastruktur. Im Sinne einer nachhaltigen Baukultur entwickeln wir planerische und bauliche Lösungen in den Bereichen Verkehr, Mobilität und Wasserwirtschaft - digital und mit innovativen Methoden. Unser Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.  

Hier findest du weitere Informationen zum LSBG und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Deine Aufgaben

Das Praktikum findet in einem unserer vielen verschiedenen Fachbereiche statt. Das genaue Einsatzgebiet und die Aufgaben ergeben sich aus den Vorgaben deiner Hochschule, deinen Interessen und Neigungen sowie unseren Betreuungskapazitäten. Wir binden Dich bereits als Praktikantin bzw. Praktikant in laufende Projekte und in unser Tagesgeschäft ein!  

Dein Profil

Wir bieten Praktikumsplätze für Studierende, die ein Praktikum absolvieren müssen oder wollen (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum).

Unser Angebot

Ein Praktikum ist möglich für Studierende bevorzugt aus den Bereichen Bauingenieurwesen, Wasserwirtschaft, Geoökologie, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen. Die Dauer des zu absolvierenden Praktikums richtet sich nach den Anforderungen aus der Studien- bzw. Prüfungsordnung.

Deine Bewerbung

Bitte übersende uns folgende Dokumente:

  • Bewerbungsschreiben mit Angabe des Zeitraums und des gewünschten Einsatzbereiches,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • aktueller Notenspiegel,
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • Zeugniskopien (Abitur/Fachabitur, Diplom und vergleichbare Zeugnisse/Abschlüsse),
  • ggf. Nachweis einer Berufsausbildung,
  • Pflichtpraktikumsbescheinigung der Hochschule (bzw. Auszug aus der geltenden Studienordnung).