Archivreferendarin bzw. Archivreferendar (m/w/d)

Behörde für Kultur und Medien, Staatsarchiv

  • Job-ID: J000030529
  • Startdatum: 01.05.2025
  • Art der Anstellung: Vollzeit
    (befristet für 24 Monate)
  • Bezahlung:
    Anwärtergrundbetrag
  • Bewerbungsfrist: 19.01.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Staatsarchiv ist ein archiv- und landeskundliches Kompetenzzentrum. Es arbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage und ist aktiver Teil eines Netzwerks wissenschaftlicher und kultureller Einrichtungen.

Das Staatsarchiv ist Hamburgs Gedächtnis. Es übernimmt analoge und digitale Aufzeichnungen, um sie zu erhalten, zu erschließen und den Bürgerinnen und Bürgern, der wissenschaftlichen Forschung, den Bildungseinrichtungen und den Unternehmen sowie der Bürgerschaft und dem Senat, der Verwaltung und der Justiz zur Verfügung zu stellen. Die Archivgutbestände reichen bis in das 12. Jahrhundert zurück.

Neben den Aufgaben eines staatlichen und kommunalen Archivs nimmt das Staatsarchiv als Amt der Behörde für Kultur und Medien auch die Aufgaben der obersten Archiv- und der obersten Kulturgutschutzbehörde wahr.

Das Staatsarchiv stellt Sie als Beamtin oder Beamten auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste zur Verwendung im Laufbahnzweig Archivdienst ein.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Als Archivreferendarin bzw. Archivreferendar werden Sie auf die folgenden Aufgaben vorbereitet:

Sie

  • übernehmen Führungsverantwortung,
  • sind in der Lage, mehrere komplexe Aufgaben gleichzeitig voranzutreiben, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren,
  • treiben Modernisierungsprozesse voran, erarbeiten Konzeptionen und setzen diese um,
  • verbinden in Ihrer Arbeit archiv-, geschichts- und rechtswissenschaftliche Expertise und
  • wirken im Bereich des Archivmanagements an Aufbau und Pflege des historischen Gedächtnisses mit.

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Geschichtswissenschaft oder der Rechtswissenschaft und einen mindestens mit der Note „befriedigend“ bewerteten rechtsgeschichtlichen Seminarschein und
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 7 des Beamtenstatusgesetzes) liegen vor und
  • am 1. Mai 2025 haben Sie Ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet (§ 11 Absatz 1 Satz 1 und § 9 der Hamburgischen Laufbahnverordnung) und
  • angemessene Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter Latein oder Französisch im Umfang von 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertigen Nachweisen

Vorteilhaft

Sie

  • haben bereits einen Nachweis erbracht, zu selbständiger geschichtswissenschaftlicher Arbeit besonders befähigt zu sein,
  • haben im Rahmen Ihres zivilgesellschaftlichen oder beruflichen Engagements bereits Verantwortung für andere Menschen übernommen,
  • verfügen über eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
  • arbeiten ziel- und ergebnisorientiert.

Unser Angebot

  • eine Stelle, befristet auf 24 Monate, zum 01.05.2025 zu besetzen,
  • Teilnahme an einem als duales Studium organisierten Vorbereitungsdienst für die Dauer von 24 Monaten (01.05.2025-30.04.2027).
  • der Vorbereitungsdienst gliedert sich modular in:
    • berufspraktische Studienzeiten beim Staatsarchiv (6 Monate) und bei einer hamburgischen Behörde (2 Monate)
    • Fachstudien an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft (12 Monate)
    • Transferphase zur Erstellung der Abschlussarbeit (3 Monate)
    • Prüfungsphase (1 Monat)
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).