Koordination Wissenschaft und Hochschulkooperation
Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr
- Job-ID: J000028562
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung:
BesGr. A14 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 11.11.2024
- Anzahl der Stellen 1
Wir über uns
Die Feuerwehr Hamburg besteht aus etwa 3.100 hauptamtlichen Einsatzkräften bei der Berufsfeuerwehr. Sie verfügt darüber hinaus über 86 Freiwillige Feuerwehren mit rund 2.600 weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Als zweitgrößte Feuerwehr Deutschlands verzeichnet sie über 316.000 Einsätze pro Jahr.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen akademischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Erarbeitung von Rahmenvorgaben für die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern
- wissenschaftliche Begleitung aller zwischen der Feuerwehr Hamburg und verschiedenen akademischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen derzeit bestehenden und zukünftig entstehenden Kooperationen
- Kommunikations- und Gremienarbeit durch Mitgliedschaft in den wissenschaftlichen Gremien der kooperierenden Einrichtungen und Mitarbeit in regionalen und überregionalen Ausschüssen und Arbeitskreisen sowie Stellungsnahmen zu akademischen Fragestellungen in den Themenbereichen Gefahrenabwehr und Rettungsingenieurwesen und Leitung und Mitarbeit an nationalen und internationalen Forschungsprojekten
- Teilnahme am Einsatzführungsdienst, Leitung des Führungsstabs der Feuerwehr (FüSt-F) und Stabsfunktion in Katastrophenschutzstäben, Vorbereitung, Durchführung und Mitwirkung bei Übungen, Durchführung von Lehrtätigkeiten
Ihr Profil
Erforderlich
- Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr auf Basis eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums (Master oder gleichwertig).
- Sie sind Beamt:in des feuerwehrtechnischen Dienstes im Statusamt A13 und können eine mindestens einjährige Erfahrungszeit in diesem Statusamt vorweisen. Für die Erfüllung maßgeblich ist der Tag des Bewerbungsschlusses.
- Sie besitzen für die genannten Anforderungen und Aufgaben die erforderliche Eignungsuntersuchung des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD).
- Externe Bewerber:innen müssen als zukünftige Beamt:innen der Freien und Hansestadt Hamburg ihre volle Feuerwehrdienstfähigkeit nach FwDv 300 im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung beim Personalärztlichen Dienst nachweisen.
Vorteilhaft
- umfassende Kenntnisse bzw. Fähigkeit zur Einarbeitung in fachübergreifender Rechtsgrundlagen und interdisziplinäre wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrung in der Kooperation mit Hochschulen, beispielsweise durch die Mitarbeit in projektbegleitenden Ausschüssen von Forschungsprojekten
- umfassende Kenntnisse in der Betreuung von studentischen Abschlussarbeiten bzw. Fähigkeit zur Einarbeit in die Thematik und fundierte methodisch didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten
- Erfahrung im Aufbau von Forschungsprojekten
- umfassende Fachkenntnisse in allen Bereichen Feuerwehr Hamburg insbesondere der angebotenen Ausbildungen der Feuerwehr Hamburg
Unser Angebot
- eine unbefristete Stelle in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Besoldungsgruppe A14
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung
- vermögenswirksame Leistungen
- Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (weitere Informationen).