Juristin bzw. Jurist (w/m/d) Projekt FinanzServiceAgentur (FSA)

Finanzbehörde - Vermögens- und Beteiligungsmanagement

  • Job-ID: J000028572
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
    BesGr. A13 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 14.10.2024
  • Anzahl der Stellen 1

Wir über uns

Das Projekt FinanzServiceAgentur (FSA) wurde 2021 gegründet, um eine zentrale Finanzierungseinheit für Kernhaushalt und Beteiligungen zu schaffen.  Die FinanzServiceAgentur AöR (FSA) soll zum 01. Januar 2025 errichtet werden. Damit sollen Aufgaben effizienter wahrgenommen, die städtische Verhandlungsposition gestärkt sowie Voraussetzungen für ein nachhaltiges Finanzmanagement geschaffen werden.

Das hybride und interdisziplinäre Projektteam mit derzeit drei festen sowie zwei anteilig in das Projekt abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Teil der Abteilung Vermögensmanagement in der Hamburger Finanzbehörde. Zum operativen Start der FSA wird die Abteilung Vermögensmanagement samt des bestehenden Personalbestandes in die neue dienstherrenfähige AÖR übergehen. Beamtenverhältnisse können somit fortbestehen. Angestellte der FHH werden in den für die AÖR geltenden Tarifvertrag AVH mit Besitzstandwahrung übergeleitet. Sollte es erst nach dem 31.12.2024 zu einer Einstellung kommen, so wird die Anstellung direkt bei der AÖR unter den dort geltenden Bedingungen des Tarifvertrages AVH erfolgen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Gründung der FSA (Drucksache 22/15250) und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • verschiedene Fragestellungen rechtlich prüfen, konzeptionalisieren und validieren
  • Vertragswerke für die FSA (z. B. Service-Level-Agreements mit Beteiligungen, Musterkreditverträge etc.) rechtlich erarbeiten
  • Sitzungsbeiträge für die Behördenleitung zu Senats-, Bürgerschafts- und Ausschusssitzungen fertigen sowie Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen erstellen
  • die für rechtliche Spezialfragen zu beteiligenden Beraterinnen und Berater sowie Anwaltskanzleien steuern
  • den Rechtsbereich der künftigen FSA konzeptionieren

Ihr Profil

Erforderlich
  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt)
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis des Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamens (Befähigung zum Richteramt)

Vorteilhaft
  • Kenntnisse auf den Gebieten des Beihilfe-, Vergabe- sowie Kapitalmarktrechts
  • Fähigkeit zum analytischen und strategischen Denken in juristischen Fragestellungen
  • sehr gute Problemlösungsfähigkeit sowie ausgeprägte Kommunikationsstärke
  • hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative
  • hohe Flexibilität und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinär aufgestellten Projekt

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A13
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Möglichkeit von Home-Office) sowie 30 Tage Urlaub
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen sowie Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • verkehrsgünstige Lage des Arbeitsplatzes in der Hamburger Innenstadt mit optimaler Verkehrsanbindung (z.B. U-Bahn Gänsemarkt)
  • spannende Tätigkeit beim Aufbau der neuen FSA und interessante Entwicklungsmöglichkeiten in der neuen FSA
  • vielfältiges Aufgabengebiet in einem engagierten und kooperativem Team

 

Bei der Bewertung Ihrer Qualifikation berücksichtigen wir in angemessener Weise auch die durch Familienaufgaben und ehrenamtliche Tätigkeiten erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen.

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).