Stellvertretende Leitung des BBZ

Behörde für Schule und Berufsbildung, Amt für Bildung

  • Job-ID: J000029880
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
    BesGr. A14 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 18.12.2024
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Im Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit/Autismus (BBZ) erhalten  Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Erkrankung für kurze oder längere Zeit nicht oder nicht in vollem Umfang am Unterricht ihrer Klasse teilnehmen können ein unterrichtliches Angebot. Des Weiteren bieten wir Beratung für Schülerinnen und Schüler, deren Sorgeberechtigten, Schulen und andere Institutionen bei Problematiken/Auswirkungen von Erkrankungen oder Autismus im schulischen Kontext.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg sowie zum BBZ.

Ihre Aufgaben

  • Stellvertretende Leitung des BBZ, in enger Abstimmung mit der Gesamtleitung und in Zusammenarbeit mit vier Abteilungsleitungen der Bereiche Beratung Pädagogik bei Krankheit, Autismusberatung, Klinikschulen sowie Mobiler Unterricht und einer Verwaltungsleitung.
  • Organisation, Sicherstellung und Weiterentwicklung der Funktionen und Arbeitsabläufe des BBZ
  • Gewährleistung und Weiterentwicklung der Angebote in den Bereichen Unterricht und Beratung bei Krankheit/Autismus
  • Anfragenbearbeitung in komplexen, eskalierten Situationen mit Öffentlichkeitswirkung
  • Gestaltung des Netzwerkes mit Kooperationspartnerinnen und -partnern

Ihr Profil

Erforderlich

 

  • Befähigung für ein Lehramt für allgemeinbildende Schulen oder Sonderpädagogik (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) oder

als Beamtin bzw. Beamter:

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2 der Laufbahn Bildung, zweites Einstiegsamt auf Grundlage der Befähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenen Schulen oder der Sonderpädagogik (abgeschlossene 2. Staatsprüfung)
  • Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Laufbahn Bildung in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt auf Grundlage der Befähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenen Schulen oder der Sonderpädagogik (abgeschlossene 2. Staatsprüfung) verfügen und sich bereits in einem Amt der Besoldungsgruppe A12 befinden
    Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung

Vorteilhaft
  • Leitungserfahrung, ggfs. durch die Leitung von Abteilungen oder stellvertretenden Leitungen oder ähnliches sind wünschenswert
  • Fachkenntnisse im Bereich von Pädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie und Erfahrung in Beratungsprozessen
  • vertiefte Kenntnisse über medizinische Zusammenhänge und Strukturen 
  • Erfahrungen mit der Förderung und Beratung von Kindern und Jugendlichen mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen, ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten und der Lehrerinnen und Lehrer
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen schulischen Hilfsangeboten, sowie Kenntnisse des Hamburger Schulwesens

Unser Angebot

  • 1 Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gleitende Arbeitszeit, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten)
  • ein zentral gelegener Arbeitsplatz im Stadtteil Horn mit optimalen Verkehrsanbindungen bzw. Bus- und U/S-Bahn-Station
  • betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung, Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).