
Leiterin bzw. Leiter (m/w/d) des Bezirksamtes Harburg
Bezirksamt Harburg (Bezirksamtsleitung)
- Job-ID: J000032518
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(befristet für 72 Monate) -
Bezahlung: außertariflich
BesGr. B4 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 11.04.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Der Bezirk Harburg liegt im südlichen Teil von Hamburg und umfasst 17 unterschiedlich geprägte Stadtteile. Der Bezirk bildet einen Schwerpunkt der Stadtentwicklung in Hamburg. Er zeichnet sich aus durch eine Mischung aus urbaner Großstadt und ländlichen Siedlungen, Flächen für Wirtschaft und Industrie, Wissenschaft und Forschung, Gewerbe und Hafen sowie großen Wald- und Heidegebieten und Obstanbauflächen im kulturhistorisch bedeutsamen Alten Land. Der Bezirk bietet eine Vielzahl von Arbeitsplätzen und ist Heimat von Hamburgs Technischer Universität.
Die Bezirksverwaltung kümmert sich um die Belange aller ca. 180.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks. Die Aufgaben der Bezirksverwaltung sind vielfältig und reichen von der Stadtentwicklung bis zur sozialen Daseinsvorsorge. Das Bezirksamt Harburg mit rund 900 Beschäftigten ist Dienstleister und Ansprechpartner im Bezirk.
Die Bezirksamtsleitung ist eine Stelle mit herausgehobener Verantwortung und einem hohen Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit in der Hamburger Verwaltung. Sie ist gekennzeichnet durch die Leitung einer großen Verwaltungsorganisation und beinhaltet eine erhebliche Vielfalt und Breite an Themen und Aufgaben. Wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung und deren Fraktionen und Ausschüssen. Prägend ist ferner die Funktion als Ansprechpartner/-in für die Senatsebene, für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Wirtschaft, Organisationen und Verbände sowie das Ehrenamt.
Die Stadt Hamburg verfolgt das Ziel einer umfassenden Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen. Die Umsetzung der Digitalisierung und die Verwaltungsmodernisierung ist eine zentrale Managementaufgabe aller Führungskräfte der Verwaltung, sowohl für die Dienstleistungsangebote für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als auch für die verwaltungsinternen Prozesse und Abläufe.
Die Bezirksamtsleitung wird bei Vorliegen der dienstrechtlichen Voraussetzungen vom Senat für die Dauer von sechs Jahren als Beamtin oder Beamter auf Zeit ernannt; andernfalls erfolgt die Einstellung auf Grundlage eines entsprechend befristeten Sonderarbeitsvertrages. Voraussetzung der Bestellung oder Abberufung als Bezirksamtsleitung ist eine Wahl durch die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksversammlung.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg und zum Bezirksamt Harburg.
Datenschutzerklärung
Ihre Bewerbung wird in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke bearbeitet. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung Auswahlverfahren Bezirksamtsleitungen.
Ihre Aufgaben
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben eines hamburgischen Bezirksamtes mit ca. 900 Mitarbeitenden
- Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung und deren Gremien in Erfüllung gegenseitiger Rechte und Pflichten
- Vertretung der bezirklichen Interessen und Aufgaben gegenüber dem Senat
- Verantwortung für die Umsetzung von Beschlüssen und Programmen des Senats, soweit sie die Zuständigkeit des Bezirksamtes betreffen
- Vertretung des Bezirksamtes gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg
- Pflege der Beziehungen zu allen Teilen der Bevölkerung, zur Wirtschaft und den vielfältigen Vereins- und Verbandsorganisationen ebenso wie zu den Einrichtungen und Akteuren der Zivilgesellschaft
- konstruktive, motivierende und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Bezirksamts
Ihr Profil
- Beamtinnen bzw. Beamte verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt
- Nicht in einem Beamtenverhältnis stehende Bewerberinnen bzw. Bewerber verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertig) oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
- Sie haben mindestens dreijährige Erfahrung in der Führung größerer Personalkörper und/oder Erfahrung in der Führung von Führungskräften
Vorteilhaft
- Kenntnisse der hamburgischen Verwaltungsgliederung und der Besonderheiten der Verwaltung in der Einheitsgemeinde Hamburg
- kommunalpolitische Erfahrungen
- praxisgereifte Kenntnisse und Erfahrungen in bezirklichen Themenfeldern (wie z.B. Stadtplanung, Verkehr) verbunden mit einem hohen Gestaltungswillen
- besondere Einsatzbereitschaft, auch abends und am Wochenende; hohe physische und psychische Belastbarkeit
- Fähigkeit, persönliche Verantwortung zu übernehmen und zum Ausgleich widerstreitender Interessen beizutragen
- Konfliktlösungskompetenz, Durchsetzungsvermögen, Aufgeschlossenheit und Kontaktfreudigkeit sowie soziale und politische Sensibilität
- Erfahrung im Umgang mit Medien
- Offenheit für Veränderungsprozesse, auch im Zusammenhang mit Digitalisierung und der Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligung
An der Auswahl werden die Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg beteiligt. Von Bewerberinnen und Bewerbern, die in die nähere Wahl kommen, wird erwartet, dass sie sich bei den Fraktionen persönlich vorstellen und gegebenenfalls an einer öffentlichen Vorstellung teilnehmen. Insbesondere unter diesem Gesichtspunkt sind Kenntnisse des Bezirks, seiner Geschichte und der aktuellen Herausforderungen wünschenswert.
Von der gewählten Person wird erwartet, dass sie ihren Hauptwohnsitz am Dienstort oder in unmittelbarer Nähe nimmt.
Unser Angebot
- eine Stelle, befristet für 72 Monate, schnellstmöglich zu besetzen,
- Bezahlung erfolgt außertariflich bzw. nach Besoldungsgruppe B4 bzw. B6 (ab 1.11.2025).
- Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Tätigkeit in Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.