Referentin bzw. Referent (m/w/d) für städtebauliche Denkmalpflege

Behörde für Kultur und Medien, Denkmalschutzamt

  • Job-ID: J000032716
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 06.04.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Denkmalschutzamt nimmt im Stadtstaat Hamburg gebündelt sämtliche Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, die sich in anderen Ländern auf die Unteren Denkmalschutzbehörden, die Landesämter für Denkmalpflege bzw. die Oberen und Obersten Denkmalschutzbehörden verteilen. Mit derzeit 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden im Kontext einer sich außerordentlich dynamisch entwickelnden Metropole umfangreiche und anspruchsvolle Aufgaben der Inventarisation und der Bau- und Kunstdenkmalpflege wahrgenommen. Die städtebauliche Denkmalpflege ist im Team der Bau- und Kunstdenkmalpflege angesiedelt, welches derzeit aus 17 Kolleginnen und Kollegen besteht.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in die städtebauliche Entwicklung, die Raum- und Landesplanung wie Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Sanierungsplanung, Programmplanung, städtebauliche Fördergebiete (auch des Bundes) sowie in Planfeststellungsverfahren einbringen
  • entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§§ 8 und 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG)) die Belange des Umgebungsschutzes für Neubauten im Denkmalensemble beurteilen und genehmigen
  • das Wohnungsbauprogramm des Senats und der Bezirke in Hinblick auf Denkmalschutzbelange mitbetreuen und die Prüfung und Stellungnahme bezüglich der Kulturgüter nach Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz (UVPG) übernehmen
  • als Gutachterinnen und Gutachter in städtebaulichen Wettbewerbs- und Gutachterverfahren teilnehmen und das Denkmalschutzamt in Fachgremien auf regionaler und überregionaler Ebene vertreten
  • Beiträge zu Fachpublikationen und Veranstaltungen liefern

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Architektur oder Geographie, jeweils mit Schwerpunkt Bau- und Kunstgeschichte, Stadtbaugeschichte, Bauen im Bestand, Denkmalpflege oder historische Baukonstruktionen oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen

Vorteilhaft
  • Fachkenntnisse der Denkmal- und Kulturlandschaft Hamburgs und ihrer Stadt- und Baugeschichte
  • Verwaltungserfahrung sowie Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere zum DSchG, zum Bau- und Planungsrecht und zum UVPG
  • ein absolviertes Volontariat in einer Denkmalfachbehörde oder ein absolvierter Aufbaustudiengang für Denkmalpflege
  • ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten sowie sorgfältige, systematische Arbeit auch unter großer Arbeitsbelastung
  • Entscheidungsfreude, Überzeugungskraft, ausgeprägte Teamorientierung bei der Erledigung der Aufgaben, Kommunikations- und Integrationsfähigkeit

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeit, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u. a. durch die Ermöglichung von Telearbeit oder mobilem Arbeiten, einem Eltern-Kind-Büro in der Behörde und 30 Tagen Urlaub pro Jahr, bei einer 5-Tage-Woche
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen sowie Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) 
  • Innenstadtlage mit hervorragender Anbindung an den ÖPNV, Nutzung von Dienstfahrrädern und Unterstellmöglichkeit von privaten Fahrrädern
  • Unterstützung persönlicher und fachlicher Fortbildungsziele

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).