
Technische:r Verfahrensmanager:in Bauprüfung
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
- Job-ID: J000033681
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 12 TV-L
BesGr. A12 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 13.05.2025
- Anzahl der Stellen: 2
Wir über uns
Der Bezirk Hamburg-Mitte mit derzeit ca. 300.000 Einwohner:innen umfasst 21 Stadtteile mit unterschiedlichster Prägung. Die Bandbreite reicht von hochurbanen Stadtteilen in der City, Gebieten mit innerstädtischen Entwicklungspotentialen, Sanierungs- und großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten bis hin zu kleinstädtischen und dörflichen Stadtteilen in den Randlagen des Bezirks. Entsprechend vielfältig und anspruchsvoll stellen sich die Bauprojekte im Bezirk Hamburg-Mitte dar.
Das Fachamt Bauprüfung ist zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung. Das Fachamt besteht aus fünf technischen Abteilungen und einer Verwaltungsabteilung mit insgesamt ca. 75 Mitarbeiter:innen. Wollen Sie mehr über uns und unsere spannenden Aufgaben erfahren? Dann hören Sie sich gerne unseren Podcast an. In den Folgen 1, 2 und 4 dreht sich alles um die Arbeit in der Bauprüfung der Bezirksämter!
Der regionale Katastrophenschutz des Bezirksamts Hamburg-Mitte freut sich über Ihre Unterstützung.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Durchführung und Koordinierung von Baugenehmigungsverfahren, schwerpunktmäßig konzentrierten Verfahren nach § 62 HBauO für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 und für Sonderbauten sowie entspr. Verfahren nach § 63 HBauO
- Antragsprüfung in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht, Beurteilung von Brandschutzkonzepten, Prüfung des Baunebenrechts, Koordination aller Beteiligter etc.
- Aufsetzen von Verpflichtungsermächtigungen (Baulasten) sowie Einschätzen von Gefahrenzuständen und Treffen von Sofortentscheidungen
- Überwachung der Bauausführung, Durchführung von Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände sowie Abhilfeprüfungen bei Widersprüchen
- eigenständige Durchführung von Beratungen und Verfahrenskonferenzen
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie
- eine jeweils mindestens dreijährige Berufspraxis in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Fachgebieten wie Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Baugenehmigungsverfahren und Brandschutz
- Als Beamtin oder Beamter: Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste und befinden sich bereits in einem Amt der Besoldungsgruppe A11.
Vorteilhaft
- umfassende, praxisgereifte Kenntnisse des Planungs- und Bauordungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenenrechts und sonstiger Vorschriften, wie Bauprüfdienste und technische Richtlinien
- selbstständiges und strukturiertes Arbeiten, Fähigkeit zur Prioritätensetzung und Verantwortungsübernahme für Ihr Handeln sowie Offenheit für Veränderungsprozesse
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen sowie Teamorientierung
- ein gutes Urteilsvermögen sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Entwicklung von Lösungswegen für Problemstellungen
- Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung
Unser Angebot
- zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A12, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (zertifiziert mit dem Hamburger Familiensiegel) und 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Gesundheitsförderung
- moderne Arbeitsplätze und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).