
Sachbearbeiter:in Bebauungsplanung
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
- Job-ID: J000035343
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 12 TV-L
- Bewerbungsfrist: 24.07.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
In unserem Bezirk Hamburg-Mitte gibt es Metropolfunktionen, touristischen Attraktionen und gleichzeitig viele Quartiere mit besonderen stadtteilentwicklungspolitischen Herausforderungen. Schwerpunkte sind Wohnungsneubau, Büro- und Gewerbeentwicklung sowie Gebietsentwicklung – mit allen Facetten für attraktive und lebenswerte Quartiere. Diese Situation prägt das interessante und vielfältige Aufgabenspektrum des bezirklichen Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung mit seinen rund 45 Kolleg:innen in vier Fachabteilungen.
Die Abteilung Bebauungsplanung bearbeitet komplexe Bebauungsplanverfahren insbesondere mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau, Büro-, Infrastruktur- Hotelentwicklung durch Nachverdichtung, Konversionsplanungen und durch die Entwicklung neuer gemischter zukunftsfähiger Quartiere.
Der regionale Katastrophenschutz freut sich über Ihre Unterstützung.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Sachbearbeitung von anspruchsvollen und komplexen Bebauungsplanverfahren inklusive der Vorbereitung von Plandiskussionen und öffentlichen Auslegungen
- Bestandsaufnahme und Standortanalyse mit Ermittlung der planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Erstellung von städtebaulichen Entwürfen und Rahmenplänen
- Erstellung von Verordnungs- und Begründungstextexten sowie Entwerfen der Planzeichnungen und Durchführung des gesamten Abstimmungsverfahrens
- Vorbereitung städtebaulicher Verträge und Vergabe von Fachgutachten sowie städtebauliche Stellungnahmen zu Vorhaben während der Planaufstellung
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Städtebau, Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung oder Architektur mit Schwerpunkt Städtebau
- mit jeweils zusätzlich mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Tätigkeiten auf Bachelorniveau
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte praktische Erfahrung in den genannten stadtplanerischen Aufgaben noch nicht besitzen. Ihnen werden dann zunächst noch nicht alle Tätigkeiten der ausgeschriebenen Stelle übertragen. Sie erhalten das Ihrer Qualifikation und den übertragenden Aufgaben entsprechende tarifliche Entgelt.
Vorteilhaft
- fundierte Erfahrungen und Kenntnisse als Planerin oder Planer in der Bearbeitung von Bebauungsplänen sowie des Bau- und Planungsrechts, insbesondere der einschlägigen Vorschriften zur Bebauungsplanung (wie z.B. BauGB, BauNVO, HBauO)
- gute Grundkenntnisse technischer Elemente des Städtebaus ebenso wie gestalterische Kompetenzen in Städtebau/Stadtplanung und Architektur
- hohe Analysekompetenz und professioneller Umgang mit unterschiedlichen Regelungsbereichen sowie Teamfähigkeit und Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Grundkenntnisse verwandter Rechtsgebiete z.B. im Fachplanungs-, Umwelt- und Immissionsschutzrecht, HOAI und Vergaberecht
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (zertifiziert durch das Hamburger Familiensiegel) sowie 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche) und mobiles Arbeiten
- betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen und gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- betriebliche Gesundheitsförderung
- Arbeitsplatz in zentraler verkehrsgünstiger Lage in der Hamburger Innenstadt
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).