
Mitarbeiter:in Innenrevision und Compliance-Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Innenrevision
- Job-ID: J000035665
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 11 TV-L
BesGr. A12 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 07.08.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Stabstelle Innenrevision der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) ist eine prozessunabhängige verwaltungsinterne Instanz, die die Behördenleitung bei der Erfüllung ihrer Führungs- und Kontrollaufgaben unterstützt. Die Innenrevision prüft dabei u.a die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der gesamten BJV, einschließlich nachgeordneter Bereiche (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Vollzugsanstalten, Verbraucherschutzamt usw.).
Des Weiteren sind die Aufgaben der Antikorruptions- und Compliance-Stelle sowie der internen Meldestelle in der Innenrevision der BJV angesiedelt.
Sie möchten gern mehr erfahren? Nehmen Sie für ein Telefonat gerne Kontakt zu Herrn Hinsch auf! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Übernehmen von Prüfungstätigkeiten der Innenrevision
- Erstellen und Auswerten von Risikoanalysen
- Annehmen und Aufklären von Meldungen an die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
- Beraten und Prüfen in den Themenfeldern Antikorruption und Compliance
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) einer verwaltend, rechtlich oder wirtschaftlich geprägten Studienfachrichtung, wie z.B. Public Management oder Rechtspflege oder
- dem Hochschulabschluss gleichwertige Fachkenntnisse oder
- abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf oder gleichwertige Fachkenntnisse und jeweils zusätzlich Berufserfahrung in verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Tätigkeiten auf Bachelorniveau (z.B. im öffentlichen Dienst ab EGr. 9b) oder mit fünf Jahren Berufserfahrung in Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder der Fachrichtung Justiz und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A11
Vorteilhaft
- mehrjährige Berufserfahrung sowie vielseitige Verwaltungserfahrung, idealerweise mit Kenntnissen in den Gebieten Haushalt, Organisation und Beschaffung
- eine hohe Dienstleistungsorientierung, Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und Belastbarkeit
- Kenntnisse in den Themenfeldern Antikorruption, Compliance und Hinweisgeberschutz sowie in den besonderen Strukturen und Verfahren im Bereich der Justiz
- ausgeprägtes Urteilsvermögen, sicheres Auftreten und zielgerichtetes, systematisches Vorgehen, Verhandlungsgeschick und dialogorientiertes Konfliktverhalten sowie wertschätzende und offene Kommunikation
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A12, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- eine anspruchsvolle und interessante Aufgabe in einem kleinen und kooperativen Team, dem ein wertschätzender Umgang untereinander wichtig ist
- Gute Lage – Ihr Arbeitsplatz ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar (U-Bahn-Station Gänsemarkt).
- die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) und die Möglichkeit des Dienstfahrradleasing „Jobrad“
- Weiterentwicklung – wir befürworten die Teilnahme an fachlichen und persönlichen Fortbildungen.
- Work-Life-Balance und Vorsorge – zudem bieten wir flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (regelhaftes mobiles Arbeiten), 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) sowie eine betriebliche Altersversorgung und die Möglichkeit für vermögenswirksame Leistungen.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).