Grundsatzaufgaben Bauordnungsrecht

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau

  • Job-ID: J000036222
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
    BesGr. A14 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 01.09.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Möchten Sie an der strategischen Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts mitwirken und die fachlichen Verfahren der Bauaufsicht in Hamburg mitgestalten? Dann erwartet Sie eine spannende und abwechslungsreiche Herausforderung im Amt für Bauordnung und Hochbau.

Im Referat Regelwerke und Arbeitsmittel der Bauaufsicht der Abteilung Oberste Bauaufsicht sind wir nicht nur für die strategische Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts verantwortlich, sondern sorgen auch dafür, dass die Baugenehmigungsverfahren schnell, rechtssicher und zielgerichtet ablaufen können.

Dabei spielen Sie eine wichtige Rolle: Mit Ihrer Arbeit ermöglichen Sie die kontinuierlichen Anpassungen der Regelwerke, unterstützen eine einheitliche Rechtsanwendung und gestalten die Zukunft der Bauaufsicht in Hamburg.

In diesem Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde. 

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • gestalten und erarbeiten Vorschriften im Bauordnungsrecht, von der Hamburgischen Bauordnung über Verordnungen bis hin zu Fachanweisungen und Bauprüfdiensten.
  • begleiten politische Entscheidungsprozesse, indem Sie Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen zu Bürgerschafts- und Senatsdrucksachen sowie Anfragen des Senats und der Bezirksversammlungen prüfen und bewerten.
  • beraten und unterstützen die Amts- und Behördenleitung, andere Fachämter sowie Berufsverbände zu grundsätzlichen Fragen des öffentlichen Baurechts.
  • gestalten und entwickeln Ideen und Maßnahmen, um die bauordnungsrechtlichen Verfahren zukunftsfähig zu gestalten.

Ihr Profil

Erforderlich
  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder Rechtswissenschaften oder
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen oder
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste oder Allgemeine Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften
  • Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste oder der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen und nach § 5 HmbLVO-TechnD/§6 Abs. 5 Nr. 1 HmbLVO-AllgD die weiteren Voraussetzungen für die Beförderung auf ein Amt ab BesGr. A 14 erfüllen.

Vorteilhaft
  • sehr gute Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, einschließlich des technischen Regelwerks, im Baunebenrecht und Verwaltungsrecht
  • langjährige Verwaltungserfahrung
  • Analyse- und Urteilsvermögen sowie eine strukturierte Arbeitsweise
  • kommunikative Kompetenz
  • Sensibilität im Umgang mit Beteiligten

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14 weitere Informationen unter karriere.hamburg
  • umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
  • gute Work-Life-Balance, u.a. mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten, Möglichkeit zum Home-Office und 30 Tagen Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche
  • moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Hammerbrook und StadtRAD-Station) am Standort Nagelsweg 37-39
  • betriebliche Gesundheitsförderung sowie Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
  • Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.