
Leitung des Amtes für Bauordnung und Hochbau (ABH)
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau
- Job-ID: J000037576
- Startdatum: 01.02.2026
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: außertariflich
BesGr. B4 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 11.11.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Sie wollen die Weichen für Hamburgs räumliche Entwicklung stellen und möchten mit Ihrer Expertise und Ihrem Können einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten? Dann sollten Sie uns kennenlernen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) verantwortet die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik in Hamburg. Unser Ziel ist es, mit einem ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumangebot weiterzuentwickeln. Gelebte Werte wie Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Offenheit machen uns zu einer geschätzten Partnerin und Arbeitgeberin.
Mit viel Engagement und fachlicher Expertise schafft das Amt für Bauordnung und Hochbau mit seinen fast 300 Mitarbeitenden in der BSW die planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung Hamburgs und agiert als Schnittstelle zwischen Senat und Bezirksämtern und steuert Bauabläufe vielfältiger Bauprojekte von herausragender und baukultureller Bedeutung.
Für die Amtsleitung suchen wir eine Persönlichkeit, welche die Dynamik und Innovationskraft des Amtes vorantreibt und dabei die gesamte Stadt im Blick hält.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg. Hören Sie sich gerne den Podcast mit der Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde an.
Ihre Aufgaben
Sie übernehmen die
- hauptverantwortliche Koordinierung und Lenkung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Amtes,
- Ausübung der Dienstaufsicht und Steuerung des Personals und der Arbeitsprozesse,
- Beratung der Behördenleitung im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit,
- Mitwirkung an einer Vielzahl von Gremien der Bauministerkonferenz zur Umsetzung europäischer Regelungen, Entwicklung von Mustervorschriften für die Bundesländer sowie die Entwicklung und Umsetzung nationaler und europäischer technischer Regelwerke in Hamburg,
- Durchführung aller Baugenehmigungs- und sonstigen Genehmigungsverfahren sowie Wahrnehmung aller sonstigen bauaufsichtlichen Aufgaben für den Bereich der HafenCity, der Speicherstadt und weiterer Vorbehaltsgebiete.
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung oder angrenzende Studiengänge
- Als Beamtin oder Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste und Sie befinden sich bereits in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15
- zusätzlich verfügen alle Bewerbenden über eine mindestens 3-jährige Leitungserfahrung mit Personalführung von größeren Personalkörpern.
Hinweis für Beamtinnen und Beamte
Vorteilhaft
- Kenntnisse im Bereich der politischen Entscheidungsfindung und des Verwaltungsverfahrens
- überdurchschnittliche Fachkenntnisse, ein ausgeprägtes Verständnis für komplexe fachliche und auch politische Zusammenhänge sowie Sensibilität und Urteils- und Entscheidungsvermögen
- hohes Maß an Initiative, Zielstrebigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen, Moderations- und Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- langjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterführung und -motivation und soziale Kompetenz im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vorgesetzten und externen Partnerinnen und Partnern
- Fähigkeit zur Operationalisierung fachpolitischer Vorgaben zur Umsetzung in den untergeordneten Facheinheiten sowie hohe Belastbarkeit, Stress Resistenz, Eigeninitiative und Kreativität
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.02.2026 zu besetzen
- Bezahlung für Beschäftigte außertariflich in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B4 bzw. Besoldungsgruppe B4 bei Beamtinnen und Beamten (Jahresbrutto ca.115.000€), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- die Führungsposition wird gemäß § 5 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) bei der Auswahl von verbeamteten Personen zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird eine entsprechend befristete Erprobungsregelung unter der Bezugnahme auf den Tarifvertrag (TV-L) vertraglich vereinbart.
- ein offener Umgang mit zielorientierter Kommunikation und hohen Freiheitsgraden
- Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.