
Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge (m/w/d) ReBBZ Mitte, Fachstelle Flucht
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Bildung
- Job-ID: J000038701
- Startdatum: 01.02.2026
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. S12 TV-L
- Bewerbungsfrist: 30.12.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Fachstelle Flucht ist dem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Mitte angegliedert. Ihr Einsatz erfolgt im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Die Fachstelle Flucht ist in den Bereichen Beratung, Fortbildung und Vernetzung tätig.
Ihre Aufgabe ist es, über die besonderen Belastungen für Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung aufzuklären und für die Auswirkung auf Lernen, Sozialverhalten und psychische Gesundheit Lösungswege zu finden. Sie arbeiten eng mit den 13 ReBBZ/BBZ zusammen und unterstützen hier in Einzelfällen. Die Fachstelle bietet Fortbildungen in den Bereichen Traumapädagogik, Psychische Auswirkungen von Fluchterfahrung, pädagogische und sonderpädagogische Diagnostik an. Die Vernetzung mit Personen, Institutionen und Fachbereichen im Bereich Migration und Flüchtlingshilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.
Hier sind weitere Informationen über das ReBBZ und uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- system- und einzelfallbezogene fachliche und prozessbegleitende Beratung von schulischem Personal, ReBBZ-Fachkräften, Sorgeberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern zu komplexen psychosozialen Belastungssituationen im Kontext von Flucht und Migration
- Elternberatung v.a. zu sozialberaterischen Themen (z.B. Wohnungssuche, medizinische und/oder therapeutische Versorgung, Anbindung an außerschulische Aktivitäten, aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen, Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen)
- Kooperation und Vernetzung mit Personen, Institutionen und anderen Fachbehörden, die im Bereich Migration und Flüchtlingshilfe arbeiten
- Planung, Konzeption und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungsangeboten für ReBBZ und Schulen
- Mitarbeit bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Fachstelle Flucht
Ihr Profil
- staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge
Vorteilhaft
- Erfahrung in der Beratungsarbeit im Kontext von Flucht, Migration und/oder Schule, gerne mit Zusatzausbildung in einem anerkannten Beratungsverfahren
- Kenntnisse im Bereich Traumapädagogik, Kinderschutz, Schulpflichtverletzung, Asylrecht
- Interesse an Vernetzungsarbeit, interkulturelle Kompetenz, ggf. Sprachkenntnisse
- Interesse an Konzeptarbeit und Erwachsenenbildung
- Gute Arbeitsorganisation, Flexibilität, Kooperations- und Koordinationsfähigkeit in multiprofessionellen Zusammenhängen, Belastbarkeit
Unser Angebot
- 1 Stelle, unbefristet, zum 01.02.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe S12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- abwechslungsreiche Tätigkeit und Mitarbeit in einem multiprofessionellen, offenen und kooperativen Team
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gleitende Arbeitszeit, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten)
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).
