
Schulgesundheitsfachkraft Schule Am Schleemer Park
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen
- Job-ID: J000038754
- Startdatum: 15.02.2026
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Art der Anstellung: Teilzeit 75%
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 9b TV-L
- Bewerbungsfrist: 06.01.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Sie möchten das gesunde Aufwachsen von Kindern stärken? Dann suchen wir Sie. Nach dem erfolgreichen Abschluss der gemeinsam mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. durchgeführten Pilotphase des Projekts „Schulgesundheitsfachkräfte an Hamburger Grundschulen“, wurde der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften für elf Schulen verstetigt.
Familien und das pädagogische Personal in der Schule bekommen mit der Schulgesundheitsfachkraft fachliche Unterstützung an die Seite gestellt. Sie steht im direkten Lebensumfeld der Kinder als Ansprechperson für gesundheitsbezogene Fragen zur Verfügung und unterstützt bei der Organisation und Umsetzung konkreter gesundheitsfördernder Maßnahmen.
Wir suchen eine Schulgesundheitsfachkraft für die Schule Am Schleemer Park, einer fünfzügigen Grundschule mit Vorschulklassen, IVK und Basisklassen in Hamburg Billstedt / Billbrook. Viele der Kinder kommen aus den umliegenden Wohnunterkünften. Die Schule Am Schleemer Park möchte Kinder auf dem Weg zu starken Persönlichkeiten begleiten, fördert eigenständiges Denken und treibt die Entfaltung individueller Interessen voran.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Lehrkräfte und pädagogisches Personal, Kinder und Familien zu gesundheitsrelevanten Themen, wie z.B. gesunder Ernährung und Bewegung, Impfungen, Stress oder Krankheit, unterstützen und beraten
- präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen der Schule mit dem Schulgesundheitsdienst der Bezirksämter organisieren
- Kindern und Familien den Zugang zu gesundheitsbewusstem Handeln und zur Gesundheitsversorgung erleichtern, z.B. mit Projektnachmittagen an Schulen
- gesundheitliche Begleitung und Erst-Versorgung im Schulalltag übernehmen
Ihr Profil
Erforderlich
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften, Public Health oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder Berufserfahrung in Tätigkeiten auf Bachelorniveau (z.B. im öffentlichen Dienst ab EG 9b) in Fachgebieten der Gesundheitswissenschaften
- und eine abgeschlossene Ausbildung in einem gesundheits- oder pflegerischen Beruf oder vergleichbare berufliche Erfahrungen mit Kindern im Zusammenhang mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen
Vorteilhaft
- Kenntnisse von schulischen Strukturen
- grundlegende Kenntnisse der Gesundheitsförderung und Prävention in Hamburg
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit unterschiedlichen Zielgruppen
- Teamfähigkeit
- große Bereitschaft, neue Konzepte flexibel im Dialog mit verschiedenen Akteuren im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention weiterzuentwickeln und neue Ideen einzubringen und diese verständlich darzulegen
Unser Angebot
- 1 Stelle, Teilzeit 75%, unbefristet, zum 15.02.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- weitere attraktive Benefits der FHH
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Ihre vollständige Bewerbung senden Sie uns bitte, unter Angabe der Job-ID, per E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF-Format an:
liz2-bewerbungen@bsb.hamburg.de
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).
