Referent:in Grundsatzfragen für Europapolitik und EU-Förderprogramme

Senatskanzlei

  • Job-ID: J000038818
  • Startdatum: 01.05.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (befristet bis 30.04.2027)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
    BesGr. A13 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 19.12.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Staatsamt gestaltet und koordiniert die internationalen Beziehungen und beeinflusst die europäische Politik zum Nutzen der FHH und setzt dafür Impulse. Wir verstehen uns als Ansprechpartnerin der Behörden in internationalen, europäischen und protokollarischen Angelegenheiten. Wir sind Dienstleisterin für den Ersten Bürgermeister und den Senat für Veranstaltungen und Termine. Dadurch machen wir internationale und europäische Beziehungen, die Stadtgesellschaft und die Senatspolitik sichtbar.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Impressum

Ihre Aufgaben

  • Bearbeitung von europapolitischen Grundsatzfragen der Abteilung Europapolitik
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen zur europäischen Fördermittelpolitik
  • inhaltliche Vor- und Nachbereitung von regionalen und überregionalen Gremien
  • Erstellung von Leitungsvermerken, Terminvorbereitungen sowie Terminbegleitungen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten und im Ausland

Ihr Profil

Erforderlich

Sie verfügen über einen

  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs-, Politik-, Kultur-, Geschichts- oder Europawissenschaft, Soziologie, Internationale Beziehungen, Philosophie oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung.
  • Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über dem Hochschulabschluss gleichwertige
    Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Diese liegen vor, wenn auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der oben genannten Fachrichtungen die konkreten bisherigen Tätigkeiten üblicherweise sonst Masterstudienabsolvent:innen übertragen werden und diese mindestens 4 Jahre ausgeübt wurden.
  • Als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
  • Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen und sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 befinden Wichtige Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung

Vorteilhaft
  • sehr gute Kennnisse des Aufbaus, der Verwaltung und der Verfahren der Europäischen Union sowie deren politische Ziele und Instrumente zu deren Umsetzung
  • ausgeprägte Kenntnisse der Hamburger Verwaltungsstrukturen und -verfahren
  • sehr gute Kennnisse der für Hamburg relevanten EU-Förderprogramme
  • fundierte Kenntnisse der Institutionen und Rechtsetzungsverfahren der EU
  • gute Englischkenntnisse

Unser Angebot

  • eine Stelle, zum 01.05.2026, befristet bis zum 30.04.2027 zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A13, weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • Aufgrund der Befristung erfolgt die Besetzung der Stelle bei FHH-internen Beschäftigten per Abordnung. Die Abordnung ist von der Zustimmung Ihrer Dienststelle abhängig. Wenn Sie sich noch nicht in der Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. in der Besoldungsgruppe A13 befinden, erhalten Sie bei Vorliegen der sonstigen tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Zulage gem. § 14 TV-L bzw. § 56 Abs. 1 S. 1 HmbBesG. Eine Höhergruppierung bzw. Beförderung ist i.d.R. nicht möglich.
  • sehr viele weitere Vorteile: bitte werfen Sie einen Blick auf diese Seite

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach, bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK Anabin-Datenbank der KMK)   
  • Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis über die aktuell wahrgenommene Tätigkeit (nicht älter als drei Jahre), wenn diese bereits länger als ein Jahr besteht. Ansonsten bitte Beurteilungen und Arbeitszeugnisse für die vorherigen Beschäftigungen
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes)
  • Da die Senatskanzlei Sicherheitsbereich ist, erfolgt im Falle einer Einstellung/Versetzung eine Sicherheitsüberprüfung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung bei (formlos).

 

Kosten, die Ihnen aufgrund der Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch entstehen, können Ihnen leider nicht erstattet werden.