
IT-Fachkraft BBZ
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Bildung
- Job-ID: J000038886
- Startdatum: 01.01.2026
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 10 TV-L
- Bewerbungsfrist: 06.01.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Im Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit/Autismus (BBZ) erhalten Schülerinnen und Schüler aller Schularten, die wegen einer Erkrankung für kurze oder längere Zeit nicht oder nicht in vollem Umfang am Unterricht ihrer Stammschule teilnehmen können ein unterrichtliches Angebot. Das BBZ ist überregional tätig. Die dezentrale Struktur und die Standorte in den Kliniken, stellen eine besondere Herausforderungen in diesem Tätigkeitsfeld dar.
Als IT-Fachkraft unterstützen Sie das Schulleitungsteam und das pädagogische Personal bei Aufbau, Erhalt und Weiterentwicklung der schulischen IT-Infrastruktur und IT-Organisation. Es erwartet Sie ein lebhaftes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Pädagogik.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Soft- und Hardwareinstallationen von PCs, Notebooks, Monitoren, Druckern, sonstiger Peripherie, Vornehmen sowie Hilfestellung bei Anwenderproblemen mit Soft- und Hardware leisten
- Beschaffen, Implementieren und Warten aller Peripheriegeräte
- C-Touch, SMART Boards and andere interaktive Beamer regelmäßig warten
- mit den Vertragsparterinnen bzw. -partnern und Lieferantinnen bzw. Lieferanten eigenverantwortlich kooperieren, Ansprechperson für das Kollegium
- Audio- und Videoprodukte erstellen und bearbeiten und Schulungen geben
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Informatik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen oder
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachinformatikerin, Systeminformatiker, IT-Systemkauffrau oder IT-Systemelektroniker oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen, jeweils mit 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Aufgabengebieten der ausgeschriebenen Stelle
Vorteilhaft
- fundierte Kenntnisse von Serverlösungen, Betriebssystem- und Software-Deployment sowie Software Rollouts
- sehr gute Kenntnisse bei der Betreuung und Administration von Windows und Apple iOS Geräten (Server, Notebooks und Tablets)
- sehr gute technische Kenntnisse interaktiver und passiver Präsentationssysteme (Displays, Projektoren, sowie interaktive Whiteboards)
- hohe Belastbarkeit, Organisationstalent und selbstständige Arbeitsweise
- sicheres Auftreten und offene Kommunikation gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Kollegium
Unser Angebot
- 1 Stelle, Vollzeit/Teilzeit, unbefristet, zum 01.01.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gleitende Arbeitszeit, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten)
- ein zentral gelegener Arbeitsplatz im Stadtteil mit optimalen Verkehrsanbindungen bzw. Bus- und U/S-Bahn-Station
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).
