
Rechtsreferentin bzw. Rechtsreferent (w/m/d) für die Enteignungsbehörde
Behörde für Finanzen und Bezirke, Interner Service und Steuerung
- Job-ID: J000039403
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: BesGr. A13 HmbBesG
- Bewerbungsfrist: 02.02.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Wir sind als Enteignungsbehörde ein engagiertes Team innerhalb der Abteilung "Recht und Finanzen" der Behörde für Finanzen und Bezirke. Unsere Aufgabe besteht darin, bei Infrastrukturmaßnahmen wie dem Schnellbahnausbau dafür zu sorgen, dass die Inanspruchnahme von Grundstücken entsprechend den rechtlichen Vorgaben erfolgt und die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer eine angemessene Entschädigung erhält (Artikel 14 Grundgesetz). Bei Terminen vor Ort nehmen wir die Grundstücke selbst in Augenschein und sprechen mit allen Beteiligten. Über die Einzelheiten verhandeln wir mündlich und wirken auf eine gütliche Einigung hin, entscheiden nötigenfalls aber auch selbst. Dabei sind gute Kommunikation und Fingerspitzengefühl gefragt.
Dich erwartet bei uns somit ein abwechslungsreicher Mix aus juristischer Arbeit und kommunikativen Aufgaben in einem Arbeitsumfeld, das für das Gelingen der Mobilitätswende der Stadt bedeutsam ist. Bist du neugierig geworden? Dann melde dich gern bei uns – wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Verfahren der Enteignungsbehörde Hamburg selbstverantwortlich betreuen
- mit den Beteiligten verfahrensleitend kommunizieren und zwischen ihnen vermitteln
- notwendige Sachverständigengutachten beauftragen
- mündliche Verhandlungen vorbereiten und leiten
- eigene Sach- und Kostenentscheidungen abfassen
Ihr Profil
- als Beamtin bzw. Beamter: Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt)
Vorteilhaft
- Grundkenntnisse im Baurecht
- ausgeprägtes analytisches Denkvermögen und Entscheidungsstärke
- sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, die getroffenen Entscheidungen überzeugend zu begründen
- methodisch gute Gesprächsführung und sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Teamfähigkeit, Fähigkeit zur lateralen Führung und Belastbarkeit
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- eine verantwortungsvolle und grundrechtssensible Tätigkeit in einem hoch engagierten Team mit niedrigen Hierarchien
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Möglichkeit von Home-Office) sowie 30 Tage Urlaub
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen sowie Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- verkehrsgünstige Lage des Arbeitsplatzes in der Hamburger Innenstadt mit optimalen Verkehrsanbindungen wie etwa den Bus- und Bahn-Stationen Rathausmarkt und Jungfernstieg
Der Behörde für Finanzen und Bezirke ist ein moderner und werteorientierter Führungsstil auf Basis des Führungsleitbildes der FHH wichtig. Wir legen großen Wert darauf, dass alle Beschäftigten – sowohl unsere Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies im täglichen Umgang mit Leben füllen.
Bei der Bewertung Ihrer vorteilhaften Qualifikation berücksichtigen wir in angemessener Weise auch die durch Familienaufgaben und ehrenamtliche Tätigkeiten erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen.
Ihre Bewerbung
Bitte übersende uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuell wahrgenommene Tätigkeit, wenn diese bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls bitte Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse für die vorherige Tätigkeit,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in deine Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
