
Grundsatzreferent:in Energie und Klima
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Präsidialabteilung
- Job-ID: J000039864
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 13 TV-L
BesGr. A14 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 23.02.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Präsidialabteilung unterstützt die Leitung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und koordiniert die fachbehördlichen Aufgaben in Parlaments- und Senatsangelegenheiten, in Grundsatzangelegenheiten sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Das Referat „Interne Steuerung und Grundsatzangelegenheiten“ hat den Auftrag, die Behördenleitung und die Ämter in Schnittstellenfunktion bei der Wahrnehmung inhaltlicher und strategischer Aufgaben von übergeordneter Bedeutung zu unterstützen sowie politische und fachliche Abstimmungen zu begleiten. Die/Der Stelleninhaber:in unterstützt hierbei insbesondere für den Bereich „Energie und Klima“.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- unterstützen die Behördenleitung bei der Steuerung der Behörde und koordinieren komplexe und übergreifende Prozesse mit städtischen und externen Stakeholdern,
- bereiten Termine und Reden der Behördenleitung vor, insbesondere im Bereich „Energie und Klima“ und unterstützen die Fachämter, auch im Austausch mit den weiteren Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH),
- monitoren das Regierungsprogramm, insbesondere für den Bereich „Energie und Klima“,
- sind die Stellvertretung der Referatsleitung und
- beraten die Behördenleitung in Grundsatzfragen zum gesamten Themenspektrum der Behörde und insbesondere im Bereich „Energie und Klima“.
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts-, Politik- oder Umweltwissenschaften oder einer angrenzenden Studienfachrichtung oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen oder
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung - Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen und nach § 6 Abs. 5 oder Abs. 6 HmbLVO-AllgD die weiteren Voraussetzungen für die Beförderung auf ein Amt ab BesGr. A14 erfüllen.
Vorteilhaft
- umfassende Kenntnisse über aktuelle und politische Entwicklungen aus dem Aufgabenspektrum der Behörde, insbesondere im Bereich „Energie und Klima“
- Erfahrungen in der Koordinierung von komplexen Prozessen sowie Kenntnisse über den Verwaltungsaufbau und die Zuständigkeiten der BUKEA sowie anderer Behörden und Verwaltungseinheiten
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, im Idealfall Erfahrung im Verfassen von Stellungnahmen, Konzepten, Strategien und Reden
- ausgeprägtes Kommunikationsvermögen, Loyalität, politische Sensibilität, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick
- Eigeninitiative, analytisches Denk- und Urteilsvermögen sowie Begeisterung für die Themen der BUKEA
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14, weitere Informationen unter karriere.hamburg
- Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich
- umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
- gute Work-Life-Balance, u.a. mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten, Möglichkeit zum Home-Office und 30 Tagen Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche
- moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Wilhelmsburg und StadtRAD-Station) und Personalrestaurant vor Ort
- betriebliche Gesundheitsförderung sowie Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
