
Medienassistenz Heinrich-Hertz-Schule
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Amt für Verwaltung
- Job-ID: J000041822
- Startdatum: 01.08.2026
-
Art der Anstellung: Teilzeit 50%
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 6 TV-L
- Bewerbungsfrist: 10.06.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Wir sind eine der größten allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Hamburg mit 1500 Schülerinnen und Schülern und 170 Lehrkräften. Eine lebendige Schulgemeinschaft, vielfältige Präsentationen in der Schulöffentlichkeit, ein engagiertes, kooperatives Kollegium und das großzügige Schulgelände direkt am Stadtpark schaffen eine positive Lern- und Arbeitsumgebung.
Unsere Schule ist eine Ganztagsschule der teilweise gebundenen Form. Wir verfügen über Computerräume, Laptopwagen, iPad-pools und digitale Tafeln in fast allen Räumen.
Sie arbeiten im IT-Team und finden Unterstützung durch unseren IT-Administrator, Fachlehrkräfte und Honorarkräfte. Mehr über uns finden Sie hier.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Soft- und Hardwareinstallationen bei PCs, Notebooks, Monitoren, Druckern, sonstiger Peripherie vornehmen sowie Hilfestellung bei Anwenderproblemen mit Soft- und Hardware leisten
- beschaffen, implementieren und warten aller Peripheriegeräte und interaktiven Beamer
- mit den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern sowie Lieferantinnen und Lieferanten eigenverantwortlich kooperieren
- Ansprechperson für das Kollegium und Schülerinnen bzw. Schüler in allen Fragen aus dem Bereich der IT
- Audio- und Videoprodukte erstellen und bearbeiten, z.B. als Dokumentation von Theater- und Musikaufführungen oder im Rahmen von Unterrichtsprojekten
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf oder
- abgeschlossene Ausbildung im technischen Bereich (z. B. Assistentin bzw. Assistent für Medientechnik) oder
- gleichwertige Fachkenntnisse durch Berufspraxis in prägenden Tätigkeiten der ausgeschriebenen Stelle
Vorteilhaft
besonders wichtig:
- fachliche Weiterbildung im Bereich Multimedia
wünschenswert:
- fundierte Kenntnisse der gängigen Anwendersoftware und in Betriebssystemen (u.a. Linux, MacOS)
- ein hohes Maß an kommunikativer Kompetenz, um einen angemessenen Umgang mit dem Kollegium und den Schülergruppen zu sichern
- ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Flexibilität in der Zusammenarbeit mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung
- die Fähigkeit zur selbstständigen Planung von Arbeitsabläufen sowie Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung
Unser Angebot
- 1 Stelle, Teilzeit (52% bzw. 20,28 Std./Woche), zum 01.08.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 6 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
- Gesundheit: attraktive Angebote zur Gesundheitsförderung mit vielfältigen Online- und Präsenzangeboten, Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- Weiterentwicklung: Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten durch das ZAF
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wegen des laufenden Schulbetriebs sollte der regelmäßige tarifliche Urlaub in der Regel während der Hamburger Schulferien genommen werden.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).
