Referent:in Ministerialangelegenheiten Gefahrstoffrecht

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz

  • Job-ID: J000041932
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
    BesGr. A14 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 11.06.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Abteilung Ministerial- und Rechtsangelegenheiten des Amtes für Verbraucherschutz übernimmt ministerielle, konzeptionelle und strategische Aufgaben im Arbeitsschutz, umweltbezogenen Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Verbraucherschutz und wirkt u.a. über den Bundesrat oder verschiedene Ministerkonferenzen an der Gestaltung und bundeseinheitlichen Anwendung des Verbraucherschutzsrechts mit.

Als Teil der Abteilung setzen sich die Mitarbeiter:innen im Referat Ministerialangelegenheiten Arbeitsschutz für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein und vertreten so die Interessen der Beschäftigten an einem gesunden Arbeitsumfeld, u.a. auch zum Schutz der Beschäftigten vor Einwirkungen vor Gefahrstoffen.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Grundsatz- und Ministerialangelegenheiten des Arbeitsschutzes bearbeiten mit dem Schwerpunkt Gefahrstoffrecht und Chemikaliensicherheit, einschließlich der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP), beispielsweise Stellungnahmen und Anträge in Gesetzgebungsverfahren erarbeiten, parlamentarische Anfragen und Eingaben bearbeiten
  • Rechtsgrundlagen und Vollzugshilfen im Aufgabengebiet erarbeiten sowie rechtliche Standards weiterentwickeln
  • in Gremien auf Bundes- und Landesebene zur Erarbeitung und Weiterentwicklung handlungsorientierter untergesetzlicher Regelwerke für den bundesweiten Vollzug der Vorschriften des Gefahrstoffrechts mitwirken

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtungen Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften, Chemie, der angewandten Chemie, Sicherheitsingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtungen Allgemeine Dienste oder Technische Dienste
    Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung

Vorteilhaft
  • Berufserfahrung mit dem Schwerpunkt gefahrstoffrechtlicher Fragestellungen (z. B. zum Thema Asbest, Biozide), vorzugsweise im Bereich des Arbeitsschutzes sowie im Themenbereich der Guten Laborpraxis
  • Kenntnisse des Arbeitsschutzrechts, des Chemikalienrechts oder vergleichbarer Rechtsgebiete
  • erfahrungsbasierte Kenntnisse der Strukturen und Arbeitsabläufe in der öffentlichen Verwaltung sowie von politischen Entscheidungsabläufen
  • Fähigkeit zum selbstständigen und konzeptionellen Arbeiten sowie Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A14, weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • eine anspruchsvolle und interessante Aufgabe in einem kleinen und kooperativen Team, dem ein wertschätzender Umgang untereinander wichtig ist
  • gute Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn-Station Rothenburgsort)
  • Zuschuss zum Deutschlandticket (Jobticket über die Arbeitgeberin) sowie die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) und des Dienstfahrradleasing „Jobrad
  • Befürwortung der Teilnahme an fachlichen und persönlichen Fortbildungen
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (regelhaftes mobiles Arbeiten), 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) sowie eine betriebliche Altersversorgung und die Möglichkeit für vermögenswirksame Leistungen

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).