
Vorlesekraft
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Finanzgericht Hamburg
- Job-ID: J000043514
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Teilzeit 50%
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 5 TV-L
- Bewerbungsfrist: 21.09.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Für die Unterstützung einer blinden Mitarbeiterin (Angestellte für Textverarbeitung und Protokollführung) suchen wir Sie. Zudem werden Sie auch selbst als Schreibkraft tätig.
Hier sind weitere Informationen über das Finanzgericht und uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Betreuung und Unterstützung einer blinden Mitarbeiterin
- Korrekturlesen von gefertigten Schriftstücken
- Hilfeleistung bei der Umsetzung richterlicher Verfügungen
- Vorbereitung der Protokollführung bei mündlichen Verhandlungen
- Erstellen beglaubigter Abschriften gerichtlicher Entscheidungen
Ihr Profil
Erforderlich
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf
Vorteilhaft
- sicherer Umgang mit den gängigen Office-Programmen
- Teamfähigkeit
- Affinität zur Arbeit mit Menschen
- gute kommunikative Fähigkeiten und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Unser Angebot
30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; betriebliche Altersvorsorge; optional EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- eine Stelle, unbefristet in Teilzeit, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Ihre vollständige Bewerbung senden Sie uns bitte, unter Angabe der Job-ID, per E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF-Format an:
