
Sachbearbeiter:in Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit
- Job-ID: J000044121
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 9a TV-L
- Bewerbungsfrist: 27.10.2026
- Anzahl der Stellen: 2
Wir über uns
Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Hamburg-Mitte bietet Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie Volljährigen vielseitige Beratungen und Hilfen für unterschiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Teil dieses Fachamtes. Hier werden die geleisteten Hilfen finanziell bearbeitet.
Der Aufgabebereich der Jugendgewährung ist verbunden mit einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen und vielen internen (WJH, ASD, PKD, AV, BS, Angebotsberatung etc.) und externen Kontakten (Sozialleistungsträger:innen, Rechtsanwält:innen, gesetzliche Betreuer:innen, Anbieter:innen der Jugendhilfe, Familien etc.). Die enge und tiefgehende Zusammenarbeit mit den o.g. Kontakten, welche persönlich, telefonisch, postalisch oder E-Mail erfolgt, ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben in der WJH und erstreckt sich in alle Aufgabenbereiche. Sie bezieht sich insbesondere auf das notwendige Verwaltungshandeln, Beachtung des Haushaltsrechts und Umsetzung der Hilfen im Fachverfahren von der WJH.
Der regionale Katastrophenschutz des Bezirksamts Hamburg-Mitte freut sich über Ihre Unterstützung.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Kostenheranziehung gem. der §§ 91 ff. SGB VIII – Kostenbeitragsverordnung/ Anwendung der fachlichen Vorgaben für die Heranziehung zu den Kosten nach § 90 ff. SGB VIII
- Geltendmachung von Erstattungsansprüchen und Forderung nach §§ 102 ff. SGB X und Kostenerstattung nach §§ 89 ff. SGB VIII gegenüber vorrangigen Leistungsträgern sowie auswärtigen Kostenträgern
- Forderungsfälle im Fachverfahren JUS-IT erstellen unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorlagen der LHO, inkl. Verwaltungsvorschriften, Überwachung der Zahlungseingänge, Entscheidung über kassenrechtliche Maßnahmen sowie die Bearbeitung von Anträgen der Schuldner:innen bzw. Schuldnerberater:innen
- Entscheidung über nicht pädagogische Nebenleistungen gem. § 39 SGB VIII und Richtlinien der örtlichen Unterbringung und über die Gewährung der Krankenhilfe gem. § 40 SGB VIII bei stationärer Unterbringung eines Kindes und Jugendlichen
- Erstellung zusammenfassender Vermerke zu eingehenden Widersprüchen
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder ein vergleichbarer Berufsabschluss oder
- der Berufsausbildung gleichwertige Fachkenntnisse
Vorteilhaft
- Kenntnisse im Bereich Buchhaltung z.B. Rechnungs- und Berichtswesen
- Kenntnisse im allgemeinen Haushaltsrecht (LHO, VV), Verwaltungsrecht, der Gesetzesgrundlagen nach dem SGB I - XII (Sozialhilfe- und Sozialrecht), Einkommensteuerrecht
- Kenntnisse der Fachverfahren JUS-IT und DRiVe, praktische Erfahrung in Aktenführung, sehr gute Excel-Kenntnisse
- klarer schriftlicher und mündlicher Ausdruck sowie sicheres Auftreten
- ausgeprägte Servicementalität, Selbstständigkeit, Belastbarkeit sowie ergebnisorientierte und entscheidungsfreudige Arbeitsweise
Unser Angebot
30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche; betriebliche Altersvorsorge; familienfreundliche Arbeitsbedingungen; flexible Arbeitszeiten; gut erreichbar mit ÖPNV; Hamburger Familiensiegel; moderne Büroausstattung; vermögenswirksame Leistungen; Weiterbildungsmöglichkeiten
- zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- ein sehr engagiertes Team mit hoher Eigenverantwortung und klaren Leistungsstandards
- Unterstützung bei der Einarbeitung und gute Fortbildungsmöglichkeiten
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
