Geschäftsführer/in (m/w/d) Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.

Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (AVH)

  • Job-ID: J000044151
  • Startdatum: 01.09.2027
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: außertariflich
  • Bewerbungsfrist: 30.10.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V. (AVH) ist seit 1953 der zentrale Arbeitgeberverband der öffentlichen Unternehmen Hamburgs. Als AVH setzen wir uns für die Interessen unserer rund 125 Mitgliedsunternehmen ein, die gemeinsam über 77.000 Menschen beschäftigen.

Wir schaffen verlässliche Rahmenbedingungen im Personalrecht und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Anforderungen unserer Mitglieder gerecht werden. Unser Anspruch ist hierbei, u.a. als starke Stimme Tarifverträge – die stets zu Branche und Wettbewerbssituation passen – zu verhandeln.

Zu unserem Selbstverständnis gehört, unsere Mitglieder kompetent und praxisnah in allen Fragen des Arbeits-, Tarif- und Mitbestimmungsrechts zu beraten und unsere Mitglieder stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu halten.

Als neue Geschäftsführung gestalten Sie gemeinsam mit einem engagierten Team von sechs Mitarbeitenden die Arbeitswelt im öffentlichen Sektor Hamburgs aktiv mit und übernehmen Verantwortung an einer zentralen Schnittstelle, an der arbeitsrechtliche Expertise, strategische Interessenvertretung und die Gestaltung zukunftsfähiger Arbeitsbedingungen für unsere Mitglieder zusammenfließen.

Weitere Informationen zu uns finden Sie hier.

Ihre Aufgaben

Sie

  • führen die Tarifverhandlungen zu AVH-Tarifverträgen und verhandeln das Tarifrecht der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit,
  • organisieren u.a. die Sitzungen von Vorstand und Mitgliederversammlung der AVH, bereiten ihre Beschlüsse vor, beraten sie mit und führen sie aus,
  • vertreten die AVH in verschiedenen Gremien unseres Dachverbandes VKA, insbesondere in der Geschäftsführerkonferenz aller Kommunalen Arbeitgeberverbände,
  • beraten die Mitglieder sowie beitrittsinteressierte Unternehmen und Einrichtungen zu den Möglichkeiten des AVH-Tarifrechts bzw. den Beitrittsvoraussetzungen und
  • führen die Geschäfte der AVH und bearbeiten deren Rechtsfälle z.B. im Vereins-, Miet- oder Versicherungsrecht.

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in einer rechtswissenschaftlichen Studienfachrichtung

Vorteilhaft
  • praxisgereifte Führungserfahrung
  • gute Kenntnisse und Erfahrung im Arbeits- und Tarifrecht
  • systematisches Denkvermögen und zügige Arbeitsweise
  • verständliche mündliche und schriftliche Kommunikation sowie rechtssichere Formulierungskompetenz
  • Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Umsicht, Kreativität, Geduld, Belastbarkeit
  • Freude an Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Menschen sowie an Beratung und Gestaltung

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet zum 01.09.2027 besetzen
  • individualisierbarer Arbeitsvertrag nach dem TV-AVH (ähnlich dem TV-L oder TVöD), für Beamtinnen und Beamte sind Sonderregelungen möglich
  • zusätzliche Altersversorgung (HmbZVG)
  • Einarbeitung durch den aktuellen Geschäftsführer

 

 

 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Motivationsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (Abschlussurkunde und Abschlusszeugnis inkl. Notenübersicht. Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK. Näheres finden Sie hier.),
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuell wahrgenommene Tätigkeit, wenn diese bereits länger als 6 Monate besteht - anderenfalls bitte Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse für die vorherige Tätigkeit, 
  • bei Beamtinnen und Beamten zusätzlich letzte Ernennungsurkunde,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).