
Leitung Kinderschutzverbund
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) / Landesbetrieb Erziehung und Beratung
- Job-ID: J000044462
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. S18 TV-L
- Bewerbungsfrist: 16.11.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Wir machen Zukunft möglich - machen Sie mit!
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist Hamburgs staatlicher Jugendhilfeträger. Unser Ziel: Den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen sicherzustellen.
Zum Kinderschutzverbund I gehören das Kinderschutzhaus Altona, das Kinderschutzhaus Harburg und die Kinderschutzgruppe Plus.
In den Kinderschutzhäusern Altona und Harburg werden jeweils Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut, die vorübergehend Schutz benötigen. In der Kinderschutzgruppe Plus stehen 6 Plätze für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren zur Verfügung, die an einer überdurchschnittlichen psychischen Belastung oder einer nach ICD 10/MAS diagnostizierten psychischen Störung leiden, welche im familiären Umfeld nicht mehr adäquat bewältigt werden kann.
Als Verbundleitung arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Abteilungsleitung und Ihren Gruppenleitungen daran, das Kindeswohl zu wahren und eine dauerhafte Perspektive für die Zukunft der Kinder zu schaffen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LEB, unserem Schutzkonzept und der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- nehmen die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber den unmittelbar unterstellten Beschäftigten wahr.
- stellen die Betriebssicherheit und die kindeswohlgerechte sowie hilfeplangemäße Betreuung in den Einrichtungen sicher.
- üben die Qualitätskontrolle aus, erarbeiten und setzen Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des pädagogischen Handelns um und ergreifen Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen.
- vertreten den Kinderschutzhausverbund gegenüber Dritten, wie den Jugendämtern, der Trägeraufsicht oder Kooperationspartner:innen in der Region.
- übernehmen die Vertretung im Anfragemanagement Kinderschutz sowie des Kinderschutzverbundes II bei Abwesenheit der Leitung.
Ihr Profil
- staatliche Anerkennung als Sozialpädagog:in bzw. als Sozialarbeiter:in, Heilpädagog:in oder betriebliche Gleichstellung als Sozialpädagog:in
- alternativ gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines inhaltlich vergleichbaren Hochschulabschlusses (z.B. Bachelor in Erziehungswissenschaften, Sonder- oder Rehabilitationspädagogik) und zusätzlich mindestens dreijährige Berufserfahrung in Feldern der sozialen Arbeit; wir prüfen die Möglichkeit der tariflichen Gleichstellung individuell im Rahmen des Einstellungsverfahrens; eine Einstellung als Beschäftigte/r in der Tätigkeit einer/eines Sozialpädagog:in (EGr. S8b TV-L) ist für diese Stelle ausgeschlossen
Vorteilhaft
- Führungserfahrungen und Kenntnisse über moderne Führungsinstrumente unter Einbeziehung genderspezifischer Aspekte
- Kenntnisse der Kinder- und Jugendpsychologie - speziell der Entwicklungspsychologie sowie des systemischen Ansatzes in der Sozialarbeit
- praxisbezogene Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht sowie angrenzender relevanter Rechtsvorschriften - insbesondere des Familienrechts
- Fähigkeit zur Führung und Organisation eines Verbundes unter betrieblichen und wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Aspekten
- Konfliktfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
Unser Angebot
betriebliche Altersvorsorge; individuelles Onboarding; Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte; sicherer Arbeitsplatz; sinnstiftende Aufgaben; transparente und faire Bezahlung; vermögenswirksame Leistungen; Weiterbildungsmöglichkeiten; Zuschuss zum Deutschland-Ticket (Jobticket)
- eine unbefristete Stelle, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe S18 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- Zusammenarbeit nach dem modernen und wertorientierten Führungsleitbild der FHH
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).
