Ärztin bzw. Arzt (m/w/d) als Abteilungsleitung der Gesundheitsaufsicht

Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

  • Job-ID: J000027968
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. Ä2 TV-L
    BesGr. A15 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 03.10.2024
  • Anzahl der Stellen 1

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Das Gesundheitsamt Bergedorf nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit seinen drei Fachabteilungen (Gutachten und Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Gesundheitsaufsicht) zahlreiche Aufgaben zur Erhaltung der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung in Bergedorf wahr.

Wir suchen für unser Team ab sofort eine Abteilungsleitung für den Bereich Gesundheitsaufsicht mit den Bereichen Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Krankenhaushygiene, Medizinalwesen, technischer Gesundheitsschutz und Wohn-Pflege-Aufsicht. Wirken Sie mit bei der praktischen Umsetzung vor Ort.

Ihre Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutz des Bezirksamtes Bergedorf wäre uns ebenfalls wichtig. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ärzt:innen im öffentlichen Dienst sowie zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Personalführung sowie Koordination, Überwachung und Verantwortung des Arbeits- und Personaleinsatzes und der Verfahrensabläufe der gesamten Abteilung
  • Verantwortung für die fachliche Steuerung der Abteilung
  • Überprüfung und Beratung von medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Wohn-Pflege-Aufsicht im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen
  • Ermittlung von Infektionsketten und das Ergreifen von Maßnahmen zur Unterbrechung derselben (z. B. Vermittlung von Verhaltensregeln, Organisation und Durchführung von Riegelungsimpfungen)
  • Mitarbeit in überbezirklichen Arbeitskreisen und Mitwirkung bei abteilungsübergreifenden Aufgaben (z. B. Impfsprechstunde, Gutachten, Kriseneinsätze)
  • Mitwirkung im Amtsärztlichen Bereitschaftsdienst (ca. 4 Wochenenden im Jahr) 
  • Vertretung der Leitung des Gesundheitsamtes

Ihr Profil

Erforderlich
  • Fachärztin bzw. Facharzt (m/w/d) für Öffentliches Gesundheitswesen, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder Hygiene oder vergleichbar oder
  • Ärztinnen bzw. Ärzte (m/w/d) mit einschlägiger klinischer Erfahrung sowie Erfahrung in der Hygiene und im Infektionsschutz (mindestens 6 Monate) oder
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe der Gesundheits- und sozialen Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt im Laufbahnzweig ärztlicher Dienst sowie die oben genannten fachärztlichen Voraussetzungen für Tarifbeschäftigte.
    Hinweis für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung

Vorteilhaft
  • Führungserfahrung
  • Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen (z. B. des Infektionsschutzgesetzes, des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes und des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes)
  • Sicherheit in der Anwendung der deutschen Sprache, gute Kommunikationsfähigkeit und möglichst Kenntnisse in einer Fremdsprache
  • hohe Motivation bezüglich der Arbeit im Infektionsschutz und der Wohn-Pflege-Aufsicht
  • sehr gutes Urteilsvermögen, Problemlösefähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen

Unser Angebot

  • eine Stelle in Vollzeit unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen 
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä2 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A15
    Tarifbeschäftigte Ärzt:innen/Fachärzt:innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2.eingruppiert. 
    Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä2 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre Eingruppierung/ Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen. Für diese Leitungsfunktion ist bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrages die Gewährung einer außertariflichen Leitungszulage in Höhe von bis zu 900 € bei Vollzeit möglich.
  • ein interessantes, vielfältiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet
  • Weiterbildungsmöglichkeit zur Fachärztin/zum Facharzt für das öffentliche Gesundheitswesen
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • Das Gesundheitsamt liegt verkehrsgünstig direkt am S-Bahnhof Bergedorf

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Motivationsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (weitere Informationen).