Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin (m/w/d) Freizügigkeit EU-Obdachlose

Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration

  • Job-ID: J000029093
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 9a TV-L
  • Bewerbungsfrist: 12.11.2024
  • Anzahl der Stellen 2

Wir über uns

Der erste Anlaufpunkt für alle Personen ohne gesicherten Aufenthalt sowie alle Geflüchteten ist das Ankunftszentrum, das organisatorisch zur Abteilung für Angelegenheiten der Erstaufnahme gehört. Hier erfolgt die erste Registrierung und es wird darüber entschieden, an welchem Ort in Deutschland die aufenthalts- oder asylrechtlichen Verfahren durchzuführen sind. Bei einem Verbleib in Hamburg ist das Ankunftszentrum u.a. für die Unterbringung und Leistungsgewährung zuständig.

Als zusätzliche Aufgabe ist hier auch die Prüfung der Freizügigkeit obdachloser EU-Bürger:innen angegliedert. Anhand von Mitteilungen der Polizei, der Leistungsträger:innen oder anderer Dritter wird geprüft, ob die Freizügigkeit besteht oder ggf. der Verlust festzustellen ist. Aufgrund der stetig steigenden Fallzahlen wurde eine Teamstruktur geschaffen. Für dieses Team suchen wir engagierte Unterstützung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Amt für Migration und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • aufenthaltsrechtliche Bearbeitung von EU-Bürger:innen, die sich ohne festen Wohnsitz in Hamburg aufhalten, z.B. Prüfung von Freizügigkeitsvoraussetzungen, Aufarbeitung von Sachverhalten und Treffen von abschließenden und rechtssicheren Entscheidungen
  • Registrierung von unerlaubt aufhältigen Ausländer:innen und Asylsuchenden sowie die Entscheidung über die Unterbringung von Personen in der zentralen Erstaufnahme
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Kurzanhörungen zum Aufenthaltszweck, auch im Außendienst
  • Fertigung von unterschriftsreifen Rückkehrentscheidungen (Feststellung des Verlustes des Rechts auf Aufenthalt gemäß § 5 Abs. 4 Freizügigkeitsgesetz-EU und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis)

 

Ihr Profil

Erforderlich
  • abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder in einem anderen verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf
  • mindestens Deutschkenntnisse auf C1-Niveau in Wort und Schrift

 

Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, benötigen Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel.


Vorteilhaft
  • keine Berührungsängste mit Obdachlosen oder Geflüchteten und ein vorbehaltloser Umgang mit diesem Personenkreis
  • Kenntnisse im Ausländerrecht (z.B. Asylgesetz, Freizügigkeitsgesetz-EU und Aufenthaltsgesetz)
  • hohes Einfühlungsvermögen im Zusammenspiel mit Durchsetzungsstärke im Umgang mit dem Publikum
  • guter sprachlicher Ausdruck sowie eine adressatengerechte Kommunikation
  • Besitz des Führerscheins Klasse B

Unser Angebot

  • 2 Stellen (Voll- und Teilzeit), unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a TV-L (Entgelttabelle)
  • kooperative und gute Arbeitsatmosphäre am Dienstort in Hamburg-Rahlstedt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar)
  • ausreichend vorhandene Parkplätze (in unmittelbarer Umgebung oder anmietbarer Stellplatz auf dem Gelände)
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (ausgezeichnet mit dem Hamburger Familiensiegel)
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • betriebliche Gesundheitsförderung wie bspw. Massagen sowie die Möglichkeit zum Erwerb des "EGYM-Wellpass"

 

Sie erfüllen noch nicht alle vorteilhaften Anforderungen? Keine Sorge, wir arbeiten Sie gerne ein und zeigenIhnen alles vor Ort! Sollten Sie dennoch zögern, Ihre Bewerbung abzugeben, hospitieren Sie einfach vorher bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach, bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank der KMK)
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (der aktuellen Tätigkeit und nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (weitere Informationen).