Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin (m/w/d) Zuzug und Umverteilung

Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration

  • Job-ID: J000029459
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 8 TV-L
    BesGr. A7 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 27.11.2024
  • Anzahl der Stellen: 2

Wir über uns

Das Amt für Migration ist ein Amt der Behörde für Inneres und Sport, welches kaum vielfältiger sein könnte: Wir erfüllen die Aufgaben der zentralen Ausländerbehörde, ahnden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, regeln Passangelegenheiten und nehmen Einbürgerungen vor.

Das Referat „Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ betreut Personen im laufenden Asylverfahren sowie Ausreisepflichtige, denen gegenwärtig kein Aufenthaltsrecht zusteht. Das Sachgebiet „Interner Service und Welcome Point“ übernimmt dabei als erster Anlaufpunkt die zentrale Publikumssteuerung in die Ländersachgebiete. Wir freuen uns, wenn Sie ein Teil unseres Teams werden!

Hier finden Sie weitere Informationen zum Amt für Migration und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Publikum für die Ländersachgebiete zentral steuern und anschließend Zuzugs- und Umverteilungsanträge bearbeiten
  • Publikum beraten und allgemeine ausländerrechtliche Auskünfte erteilen
  • Fotos für die Ausländerakte fertigen
  • Aufenthaltsgestattungen verlängern und elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise im Backoffice aushändigen
  • Schriftverkehr mit anderen Behörden führen und Zustimmungsschreiben und Ablehnungsverfügungen fertigen

Ihr Profil

Erforderlich
  • abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine andere verwaltende oder büronahe kaufmännische Berufsausbildung oder
  • der Berufsausbildung gleichwertige Fachkenntnisse oder
  • als Beamtin bzw. Beamter die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste und
  • mindestens Deutschkenntnisse auf C1-Niveau in Wort und Schrift

 

Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, benötigen Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel.


Vorteilhaft
  • Erfahrung in der Anwendung des Verwaltungsrechts sowie Kenntnisse des Ausländer- und Asylverfahrensrechts
  • Interesse an einem publikumsintensiven Bereich verbunden mit einem adressatengerechten Auftreten sowie einer guten mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise
  • Fähigkeit, schwierigere Sachverhalte und Probleme zu überschauen sowie eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen bzw. diese aufzubereiten
  • Flexibilität, Engagement, Belastbarkeit und eine selbstständige, strukturierte Arbeitsweise

Unser Angebot

  • 2 Stellen (Voll- oder Teilzeit), unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A7 HmbBesG 
  • ein modernes Bürogebäude mit überwiegenden Einzel- und Doppelbüros
  • ein attraktiver Standort Nähe Wandsbek Markt mit einer guten Verkehrsanbindung sowohl mit Auto als auch mit S-Bahn, U-Bahn und Bus und verfügbare Tiefgaragenstellplätze im Dienstgebäude zur Miete      
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (ausgezeichnet mit dem Hamburger Familiensiegel) und 30 Tage Urlaub pro Jahr            
  • betriebliche Gesundheitsförderung wie bspw. Massagen und die Möglichkeit zum Erwerb des "EGYM-Wellpass"
  • weitere Benefits der Freien und Hansestadt Hamburg

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach),
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (der aktuellen Tätigkeit und nicht älter als drei Jahre),
  • Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (z.B. Impfpass mit den zwei erforderlichen Masernschutzimpfungen),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).