Fachbereichsleitung wasserwirtschaftliche Anlagen

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

  • Job-ID: J000029815
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 15 TV-L
    BesGr. A15 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 12.01.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) verantwortet den gesamten Life-Cycle des Großteils der Hamburger Verkehrsinfrastruktur. Im Sinne einer nachhaltigen Baukultur entwickeln wir planerische und bauliche Lösungen in den Bereichen Verkehr, Mobilität und Wasserwirtschaft - digital und mit innovativen Methoden. Unser Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. 

Der Fachbereich Wasserwirtschaftliche Anlagen sorgt u.a. für einen reibungslosen Schleusenbetrieb auf Alster und Bille,  reguliert Wasserstände, um Hamburg vor Hochwasser zu schützen. Die Pflege der Gewässer gehört zu den Aufgaben mit dem Ziel, die naturräumliche Funktion zu verbessern und die Schiffbarkeit zu gewährleisten. Mit der Geschäftsbereichsleitung und der Stabstelle Assetmanagement arbeitet der Fachbereich an der Weiterentwicklung eines nachhaltigen Lebenszyklusmanagement. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum LSBG und zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • den Fachbereich wasserwirtschaftliche Anlagen mit ca. 60 Mitarbeiter:innen steuern, leiten und weiterentwickeln sowie neue Geschäftsfelder ausbauen 
  • innovative und nachhaltige Maßnahmen und Projekte über den gesamten Lebenszyklus nach technischen Gesichtspunkten und wirtschaftlichen Anforderungen übergreifend konzipieren 
  • Grundsatzfragen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik bei wasserwirtschaftlichen Anlagen, beweglichen Brücken sowie von Aufzügen und Fahrtreppen bearbeiten
  • das anlagenklassenübergreifendes Erhaltungsmanagement aus Sicht des Realisierungsträgers gemeinsam mit anderen Fachbereichen und mit der auftraggebenden Behörde weiterentwickeln
  • Digitalisierung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse des Fachbereichs vorantreiben

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) des Bau- oder Umweltingenieurwesen oder im Maschinenbau oder
  • als Beamtin bzw. Beamter besitzen Sie die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste und befinden sich bereits in einem Amt der Besoldungsgruppe A14
  • 3-jährige praxiserprobte Führungskompetenz

Vorteilhaft
  • Erfahrung einen Veränderungsprozess sensibel und erfolgreich zu gestalten
  • fundierte Fachkenntnisse im Bereich Entwurf, Bauausführung und Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen und konstruktiven Ingenieurbauwerken
  • sichere Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des Verwaltungs-, Bau-, Vertrags- und Fachplanungsrechts
  • umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Prozessmanagementerfahrungen
  • hohe Ergebnisorientierung sowie eigenverantwortliche, selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 15 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A 15 HmbBesG
  • eine gute Work-Life-Balance, u.a. mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten und 30 Tagen Urlaub pro Jahr
  • eine Kultur, in der Wert auf Ihre fachliche und persönliche Entwicklung gelegt wird
  • ein umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
  • eine strukturierte Einarbeitung sowohl im Team als auch fachübergreifend im Rahmen eines Neueinsteigerseminars
  • gemeinsame Aktivitäten (z.B. Teilnahme an Sportevents, Sport-Gruppe, Sommerfeste, Betriebsausflüge) sowie die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).