Sozialpädagog:in bzw. Sozialarbeiter:in in der Abteilung Kindertagesbetreuung

Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

  • Job-ID: J000030394
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. S11b TV-L
  • Bewerbungsfrist: 05.01.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: Mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Die Abteilung Kindertagesbetreuung berät Eltern über Betreuungsplätze in Kitas oder bei Tagespflegepersonen. Wir sind ein engagiertes Team aus Sozialpädagog:innen und Verwaltungsfachangestellten, die Kindern im Alter von 0-14 Jahren die Förderung in einer Kita oder Tagespflege durch die Ausgabe von Kita-Gutscheinen und Bewilligungsbescheiden ermöglichen. 

Nähere Information finden Sie unter Kita und Tagepflege der Stadt Hamburg.

Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutz des Bezirksamtes wäre uns ebenfalls wichtig.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Beratung der Eltern über Bewilligungsvoraussetzungen und Familieneigenanteil
  • Bedarfsprüfung, Berechnung und Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen für Kita Gutscheine
  • Feststellung von sozial bedingtem oder pädagogischem Bedarf des Kindes
  • Bearbeitung von Härtefallanträgen und Widersprüchen
  • Zusammenarbeit und Kooperation mit der Tagespflegebörse, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Kitas und anderen Trägern der Jugendhilfe

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (z. B. Hochschulabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in Feldern der sozialen Arbeit auf Bachelorniveau)

Vorteilhaft
  • Erfahrung in der Anwendung von Rechtsvorschriften, z.B. Hamburger Kinderbetreuungsgesetz, Kinder- und Jugendhilferecht, Sozialhilferecht (z.B. SGB VIII und XII), BGB
  • Kenntnisse der Fachanweisung Kindertagesbetreuung und im Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln
  • problembezogene methodische Beratungskompetenz
  • ausgeprägtes Urteilsvermögen und hohe Problemlösefähigkeit
  • hohe Belastbarkeit und gutes Kooperationsverhalten und Einfühlungsvermögen

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach S11b TV-L (Entgelttabelle)
  • flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
  • betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) sowie die Möglichkeit zum Dienstfahrradleasing über Jobrad
  • vielfältiges Fortbildungsangebot 
  • gute Verkehrsanbindung in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Bergedorf

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Motivationsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).