Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in in der Mütterberatung

Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

  • Job-ID: J000030498
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Teilzeit 50%
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. KR7 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 02.01.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Kinder sind unsere Zukunft und bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit, Fürsorge und Verantwortung.

Wir, das Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, haben die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. In der Mütterberatung stehen wir Familien zu allen Themen der Gesundheitsfürsorge ihrer Kinder zur Verfügung. Sie beraten Familien mit Säuglingen und Kleinkindern nicht nur zu allgemeinen Fragen, sondern insbesondere auch bei schwierigen und belastenden Situationen bezüglich möglicher Hilfen. Sie arbeiten dazu eng mit den Eltern sowie mit medizinischen, pädagogischen und sozialen Einrichtungen zusammen.

Der regionale Katastrophenschutz des Bezirksamtes Hamburg-Mitte freut sich über Ihre Unterstützung.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Hausbesuche im Rahmen des Babybegrüßungsprogramms und der Betreuung der Familien durchführen
  • Eltern beraten zur Gesundheitspflege, Entwicklung der Kinder und weiterer Themen wie Stillberatung, Ernährung etc.
  • die Mütterberatung durchführen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulärztin bzw. dem zuständigen Schularzt
  • bei Bedarf Familien in Hilfsangebote von Kooperationspartnern des Fachamtes Gesundheit Hamburg-Mitte vermitteln
  • Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit

Ihr Profil

Erforderlich
  • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in

Vorteilhaft
  • selbständige Arbeitsweise und Lernbereitschaft
  • Engagement, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Eigeninitiative
  • Kenntnisse bzgl. Entwicklung, Versorgung, Gesundheitsförderung und Förderung der Erziehungskompetenz von Sorgeberechtigten und Kindern
  • Kenntnisse des Bundeskinderschutzgesetzes, des Kinderbetreuungsgesetzes und des Gesundheitsdienstgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnungen, Richtlinien, und Weisungen

Unser Angebot

  • eine Stelle (Teilzeit, 50%), unbefristet, zum 01.02.2025  zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe KR7 TV-L (Entgelttabelle)
  • ein interessantes, vielfältiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet im öffentlichen Gesundheitsdienst der Bezirksverwaltung
  • eine geregelte wöchentliche Arbeitszeit (keine Nacht- und Wochenenddienste) und 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • betriebliche Gesundheitsförderung und vermögenswirksame Leistungen
  • interne und externe Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen (weitere Informationen).