Referent:in Planungsbeschleunigung Schieneninfrastruktur

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Infrastruktur Schiene

  • Job-ID: J000030678
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
    BesGr. A13 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 16.01.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Haben Sie Lust, die Mobilitätswende mitzugestalten? Bei uns ist das möglich!

Im Referat Netzentwicklung und Finanzierung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) stellen wir die Weichen für das zukünftige Schienennetz in Hamburg (S- und U-Bahn, Eisenbahn) und bringen die hamburgischen Interessen bei eisenbahnpolitischen und -rechtlichen Fragestellungen ein. Außerdem begleiten wir alle Zuwendungsverfahren im Amt Verkehr und kümmern uns um Finanzierungsbeiträge des Bundes für den Betrieb des öffentlichen Personen- und Schienenpersonennahverkehrs sowie den Infrastrukturausbau. Entsprechend unserer vielfältigen Aufgaben sind wir ein schienenbegeistertes, interdisziplinäres Team von derzeit 15 Mitarbeitenden. Sie werden sich schwerpunktmäßig mit dem gerade gestarteten Projekt HH+2: „Starke Schiene für Hamburg und den Norden“ befassen, welches den koordinierten Auftakt und die beschleunigte Umsetzung der in den kommenden Jahrzehnten erforderlichen Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen im Hamburger Eisenbahnknoten zum Zweck hat.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • sind die zentrale Ansprechperson in der Behörde für das Projekt HH+2: Starke Schiene für Hamburg und den Norden, dessen Leitung und Organisation bei der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH liegt,
  • nehmen an Arbeitskreisen und -gruppen des Projektes teil,
  • begleiten die angestrebte Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit der Deutschen Bahn beim Ausbau des Eisenbahnknotens Hamburgs,
  • vertreten die Hamburger Interessen bei Gesetzgebungsverfahren des Bundes zu den Themen Planungsbeschleunigung und Finanzierung der Schieneninfrastruktur und
  • bereiten Gremiensitzungen vor und erstellen Terminvorbereitungen.

 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) oder
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste auf Basis eines abgeschlossenen Studiums der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt)

Vorteilhaft
  • praxiserprobte Fachkenntnisse im Bau- und Planungsrecht
  • erste Erfahrungen aus dem Verkehrsbereich (z.B. Verkehrspolitik, Verkehrsinfrastrukturbau, Eisenbahnunternehmen)
  • strukturierte, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • gutes sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • gute Teamfähigkeit

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A13
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
  • gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
  • ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke / U-Bahn Rödingsmarkt)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
  • Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).