Architektin, Stadtplaner, Bauingenieurin (m/w/d) in der Bauprüfung

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

  • Job-ID: J000031226
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 11 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 07.02.2025
  • Anzahl der Stellen: 2

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ist zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleistungen rund um die Themen Wirtschaft, Bauen und Umwelt und bietet vielfältige Dienstleistungen aus einer Hand für Gewerbetreibende, Bauwillige und Investoren. Wesentlicher Bestandteil des Dienstleistungszentrums ist das Fachamt Bauprüfung. Das Fachamt hat die Aufgabe, alle zur Abwicklung von Bauvorhaben erforderlichen Beratungen vorzunehmen und Genehmigungen zu erteilen.

Wollen Sie mehr über uns und unsere Aufgaben erfahren? Dann hören Sie sich gerne unseren Podcast an.  In der Folge 1 sowie der Folge 2 und der Folge 4 dreht sich alles um die Arbeit in der Bauprüfung
des Bezirksamtes Hamburg-Nord. 

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Prüfen und Managen von Bauanträgen sowie Vorbescheids-, Nutzungsänderungs- und Abbruchanträgen (inklusive Koordinieren des gesamten Verfahrens, Einholen von Stellungnahmen,
    Vorbereiten der Entscheidung für die Baukommission sowie Bescheiden des Antrags und Gebührenermittlung)
  • Vorbereiten von Entscheidungen für die Abhilfe von Widersprüchen und ggf. Teilnahme an Sitzungen des Widerspruchsausschusses
  • Verfolgen von Verstößen gegen das öffentliche Baurecht
  • Beraten von Bauherrinnen und Bauherren, Investorinnen und Investoren sowie Architektinnen und Architekten in der Vorbereitungs- und Planungsphase und während des Genehmigungsverfahrens

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Hochbau/Architektur,
    Stadtplanung, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen

Vorteilhaft
  • fundierte Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, insbesondere des Hamburgischen Bauordnung und Bauplanungsrecht sowie des Verwaltungsrechts
  • guter sprachlicher und schriftlicher Ausdruck
  • starke Dienstleistungs- und Kundenorientierung sowie eine hohe Belastbarkeit
  • ausgeprägtes Kooperationsverhalten (insbesondere Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und gutes Konfliktverhalten)
  • sicheres Urteilsvermögen/Problemlösefähigkeit sowie Flexibilität/Lern- und Veränderungsbereitschaft und Durchsetzungs- und Organisationsvermögen

Unser Angebot

  • zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen 
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle)
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage Woche)
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
  • einen interessanten und anspruchsvollen Arbeitsplatz sowie ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabenfeld

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).