Wegewartin bzw. Wegewart (m/w/d)

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

  • Job-ID: J000031521
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 8 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 18.02.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Der Fachbereich Tiefbau des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ist für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zuständig. Im Abschnitt „Wegeaufsicht und Straßenunterhaltung“ sorgt ein 19-köpfiges Team für den Erhalt der Verkehrssicherheit dieser Flächen. Als Wegewartin bzw. Wegewart üben Sie die Wegeaufsicht über die Flächen aus und sind Ansprechperson für die Bürger bzw. Bürgerinnen vor Ort in dem Ihnen zugewiesenen Bereich. Gemeinsam mit einem bzw. einer Ihnen zugewiesenen Techniker bzw. Technikerin beauftragen Sie u.a. Baufirmen, um die von Ihnen erkannten Schäden beheben zu lassen.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • gemeinsame Beauftragung mit dem zugewiesenem Techniker bzw. der zugewiesenden Technikerin u.a. von Baufirmen, um die von Ihnen erkannten Schäden beheben zu lassen
  • Kontrolle/Begehung der Ihnen zugewiesenen Straßen, Wege und Brücken zur Wahrung der öffentlichen Verkehrssicherheit
  • Überprüfung von Sondernutzungen
  • Überwachung der Aufgrabungen von Leitungsverwaltungen
  • Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen an Unfall- und Schadenstellen sowie die technische Abwicklung kleiner Unterhaltungsmaßnahmen

Ihr Profil

Erforderlich
  • abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Baugewerbes (z.B. im Straßen- und Tiefbau oder Garten- und Landschaftsbau) und
  • zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in diesem Beruf und
  • zusätzlich eine abgeschlossene Wegewartprüfung

    Sofern Sie nicht über eine abgeschlossene Wegewartprüfung verfügen, setzen wir die Bereitschaft zur Teilnahme an einem ca. dreimonatigen, berufsbegleitenden Wegewartlehrgang mit abschließender Prüfung voraus. Bis zum erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs erfolgt die Eingruppierung in die EGr. 6. Nach einem Jahr in Entgeltgruppe 6 erfolgt die Eingruppierung in EGr. 7 (auch ohne Prüfung).

Vorteilhaft
  • Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG), gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der fachlichen Weisungen für Aufgrabungen/Trassenanweisungen
  • gutes Kooperations- und Konfliktverhalten sowie eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
  • hohe Belastbarkeit, ein gutes Urteilsvermögen und Problemlösefähigkeit sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Führerschein der Klasse B
  • sichere Kenntnisse in der Anwendung der MS Office Produkte (Outlook, Word, Excel)

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TV-L (Entgelttabelle)
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).