Sachbearbeiter:in Luftaufsicht am Flughafen Hamburg

Behörde für Wirtschaft und Innovation, Amt Wirtschaft

  • Job-ID: J000032484
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 11 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 09.04.2025
  • Anzahl der Stellen: 2

Wir über uns

Die Abteilung Luftverkehr beschäftigt sich mit allen Aspekten des Luftverkehrs und führt in Bundesauftragsverwaltung die Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz aus. Die Aufgaben der Luftaufsicht umfassen dabei u. a. diverse Aufsichtsfunktionen und Genehmigungsverfahren. Dadurch wird ein hoher betrieblicher Sicherheitsstandard am Luftfahrtstandort Hamburg gewährleistet.

Wichtige Hinweise:

Der Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch einen Schichtdienst an sieben Tagen in der Woche (Früh-, Mittel- und Spätdienst), der die Zeit von 05:00 - 24:00 Uhr abdeckt. Im Anschluss an den Spätdienst besteht eine Rufbereitschaft bis zum nächsten Morgen.

Die Tätigkeit bedingt eine kooperative Kontaktpflege zum Flughafenbetreiber und zur Flugsicherung sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber Luftfahrzeugführer:innen.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • überwachen den ordnungsgemäßen Verkehrsablauf auf den Flugbetriebsflächen und kontrollieren den Zustand der Flugbetriebsflächen und der Luftverkehrsanlagen auf Betriebssicherheit mittels Kontrollfahrten,
  • überprüfen deutsche und ausländische Luftfahrzeuge sowie das Luftfahrtpersonal und wirken bei der Verwaltungsaufsicht über den Flughafen mit,
  • überprüfen die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern und erteilen Erlaubnisse für eine besondere Nutzung des Luftraums sowie für Außenstarts und -landungen,
  • wirken bei Maßnahmen nach Flugunfällen mit und erlassen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und
  • unterstützen den Aerodrome-Inspector bei Audits und Inspektionen des Flughafens.

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in einem Ingenieurstudiengang oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis einer mind. 6-jährigen Tätigkeit im Bau, Betrieb und/oder der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder alternativ eine Lizenz nach Teil FCL für Verkehrspilot:innen bzw. Berufspilot:innen mit ATPL theory credit
  • Lizenz für Privatluftfahrzeugführer:innen (oder höherwertig), ausgestellt nach Teil FCL, bzw. Bereitschaft, eine solche während der Probezeit zu erwerben, sofern die Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen wurde, sowie Bereitschaft, die Gültigkeit der Lizenz während der Tätigkeit dauerhaft zu erhalten
  • Sprechfunkzeugnis für den Flugdienst in deutscher und englischer Sprache (BZF I oder AZF)
  • gültiger PKW-Führerschein
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG (wird von der Dienststelle eingeholt und muss bei Dienstaufnahme vorliegen)
  • sichere Englischkenntnisse im Luftfahrtbereich, nachgewiesen durch ICAO Level 5 oder 6

Vorteilhaft
  • ausgeprägtes Verständnis für technische und betriebliche Fragen der Luftfahrt
  • Kenntnisse der nationalen und internationalen luftrechtlichen Vorschriften und im Bereich des Luftsports sowie des Verwaltungsrechts
  • Sorgfalt, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen
  • Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit Standard-Office-Anwendungen

Unser Angebot

  • eine Vollzeitstelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg.de
  • gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (Sofern Sie Ihren Bildungsabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
  • Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).