Anerkennungspraktikum Soziale Arbeit

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration / Landesbetrieb Erziehung und Beratung

  • Job-ID: J000032529
  • Startdatum: ab sofort
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (befristet für 12 Monate)
  • Bewerbungsfrist: 24.03.2025
  • Anzahl der Stellen: 3

Wir über uns

Wir machen Zukunft möglich – mach mit!

Du hast dein Studium der Sozialen Arbeit ohne staatliche Anerkennung erfolgreich abgeschlossen? Dann bewirb dich für das Berufspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog:in.

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) ist Hamburgs staatlicher Jugendhilfeträger. Unser Ziel: Den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen sicherzustellen.

In folgenden Bereichen hast Du zum Beispiel die Möglichkeit, ein Anerkennungsjahr zu absolvieren: Unterbringungshilfe, pädagogisch betreute Wohngruppe, Jugendwohnung, Kinderschutzgruppe und Erstversorgungseinrichtung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum LEB und der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Bist Du bereit für eine neue Herausforderung, um Dein Potenzial voll auszuschöpfen und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf das Leben junger Menschen zu haben? Hier sind einige beispielhafte Aufgaben, die je nach Einrichtungsform und Alter der betreuten Kinder und Jugendlichen abweichen können:

  • Aufbau von Alltagsstrukturen die dazu beitragen, die Betreuten hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenzen zu fördern und sie bei der Entwicklung ihrer Lebensperspektive zu unterstützen
  • Beratung und Begleitung der Betreuten bei allen Fragen der Gesundheit, Freizeitgestaltung, und Schule sowie zu Behörden und Ärztinnen und Ärzten
  • Mitwirkung an der Erstellung individueller Hilfepläne und Ziele
  • Dokumentation der Prozesse und Verfassen von Berichten
  • Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben

Ihr Profil

Erforderlich
  • abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit ohne staatliche Anerkennung oder Immatrikulation im letzten Semester des Studiums
  • die uneingeschränkte Bereitschaft und Fähigkeit mit, im Schichtdienst tätig zu sein

Vorteilhaft
  • Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht – insbesondere der elterlichen Sorge, der Kinder- und Jugendpsychologie – speziell der Entwicklungspsychologie und Bindungstheorie sowie des systemischen Ansatzes in der Sozialarbeit
  • Kenntnisse der Sozialisationsbedingungen von Kindern in verschiedenen Milieus und der relevanten erzieherischen Methoden und Verfahren sowie in der Betreuung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern
  • Sicherheit in Wort und Schrift
  • Teamfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Strukturiertheit und Verbindlichkeit sowie Empathie bei gleichzeitiger Wahrung professioneller Distanz

Unser Angebot

  • 3 Stellen für ein Anerkennungspraktikum in Voll- oder Teilzeit, Besetzungsdatum nach Absprache
  • attraktive Vergütung: Bezahlung nach dem TV Prakt-L und weitere Zuschläge
  • im beidseitigen Interesse besteht die Möglichkeit der unbefristeten Übernahme nach erfolgreich absolvierten Berufspraktikum in einer unseren Einrichtungen im Landesbetrieb Erziehung und Beratung
  • ideale Rahmenbedingungen: 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) sowie Gewährung von Zusatzurlaubstagen 
  • Gesundheit und Wohlbefinden: der EGYM-Wellpass (Firmenfitness) hält Dich zusätzlich fit
  • Gemeinschaft und Sinnhaftigkeit: umfangreicher Onboarding-Prozess, ein dynamisches Arbeitsfeld und sinnhafte Tätigkeiten – hier kannst Du Dich einbringen und einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten, am besten gelingt das mit einem starken Team, mit dem Du an unseren Firmenevents noch enger zusammenwachsen kannst

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).