Sachbearbeitung Bebauungsplanverfahren

Bezirksamt Eimsbüttel, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

  • Job-ID: J000032773
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 12 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 10.04.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass die Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so abwechslungsreich wie das Hamburger Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere vielfältigen Stadtteile, bei den anderen fördern wir die Bürgernähe unserer Stadt. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird die städtebauliche Entwicklung des Bezirks gesteuert. Die Abteilung „Bebauungsplanung“, in der die Stelle verortet ist, erarbeitet im Rahmen von Bebauungsplanverfahren den Bezirk betreffende Baurechtsänderungen. Sie möchten daran mitwirken, lebenswerte Quartiere zu sichern? Dann freuen wir uns auf Sie.

Hier finden Sie weitere Informationen: Stadt- und Landschaftsplanung EimsbüttelArbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • eigenverantwortliche Steuerung und Durchführung von komplexen, teils sehr anspruchsvollen Bebauungsplanverfahren inklusive Vergabe, Betreuung und Prüfung von Fachgutachten und externen Planungsleistungen
  • Erarbeitung und Abstimmung von städtebaulichen Verträgen
  • Bearbeitung und Begleitung von städtebaulich-landschaftsplanerischen Qualifizierungsverfahren sowie Stellungnahmen zu Fachplanungen und zu Bauvorhaben im Rahmen von Bebauungsplanverfahren
  • Mitwirkung an der Kommunikation gegenüber Verwaltungsdienststellen, politischen Gremien, Auftragnehmern, Investoren, Bauherren und der Öffentlichkeit
  • Übernahme weiterer Aufgaben der Stadtentwicklung im Fachamt bei Bedarf

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtungen Städtebau/Stadtplanung, Raumplanung, Architektur mit Vertiefung Städtebau oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
  • und zusätzlich jeweils mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle

Vorteilhaft
  • einschlägige praktische Berufserfahrung in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
  • sehr gute Fachkenntnisse im Bau- und Planungsrecht sowie Kenntnisse verwandter Rechtsgebiete, insbesondere Fachplanungs-, Umwelt- und Immissionsschutzrecht, HOAI, Vergabe- und Vertragsrecht
  • ausgeprägte Fach- und gestalterische Beurteilungskompetenz in Fragen der Stadtplanung, des Städtebaus und der Architektur
  • Flexibilität, Innovationsbereitschaft und eine gute Arbeitsorganisation sowie Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick
  • anwendungsreife Kenntnisse der MS-Office- Standardsoftware und der digitalen Planbearbeitung (z. B. AutoCAD, LandCAD, GIS)

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • ein kollegiales Arbeitsumfeld und ein zentral gelegener Arbeitsplatz mit sehr guter Verkehrsanbindung
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr sowie flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten mit Gleitzeit und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen sowie betriebliche Gesundheitsförderung und viele weitere Vorteile

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Motivationsschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).