Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (m/w/d) Arbeits- und Tarifrecht

Behörde für Schule und Berufsbildung, Amt für Verwaltung

  • Job-ID: J000033579
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Teilzeit 50%
    (befristet bis 28.02.2027)
  • Bezahlung: EGr. 11 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 14.05.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

In der Personalabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) im Sachgebiet für Grundsatzangelegenheiten des Personals werden alle grundsätzlichen Fragestellungen des Personalrechts bearbeitet.

Unser Team besteht aus fünf Sachbearbeitungen, einer Geschäftsstelle und einer Leitung. Gemeinsam bearbeiten wir als zentrale Schnittstelle in der Personalabteilung und in der BSB alle Rechtsfragen rundum das Personalrecht und unterstützen damit die Kolleginnen und Kollegen, die mit personalrechtlichen Fragestellungen im Rahmen ihrer Tätigkeit konfrontiert werden.

Wir suchen Sie als Elternzeitvertretung ab sofort und für voraussichtlich 23 Monate für den Bereich des Arbeits- und Tarifrechts und der besonderen Beschäftigtengruppen. Dazu zählen u.a. Praktikantenverhältnisse, studentische Hilfskräfte und die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Wenn Sie Lust auf eine vielfältige Aufgabe im Personalrecht haben, bewerben Sie sich und werden Sie Teil unseres engagierten Teams.     

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Im Rechtsgebiet des Arbeits- und Tarifrechts

  • werten Sie Rechtsvorschriften, Rechtsänderungen, die Rechtsprechung und Vorgaben der obersten Dienstbehörde aus und setze diese anschließend um,
  • bereiten Sie Rechtsänderungen für das Personal der BSB in Form von Rundschreiben, Broschüren, Leitfäden, Merkblättern, Musterschreiben und Vordrucken auf,
  • bearbeiten Sie Fragestellungen, Themen und Einzelfälle mit grundsätzlicher Bedeutung,
  • beraten Sie die Ämter, Dienststellen, Schulen und Leitungskräfte der BSB.
  • Sie sind zudem zuständig für die Bearbeitung und Beratung bei Fragestellungen und Rechtsänderungen zu besonderen Beschäftigtengruppen. 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder 
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fachkenntnisse oder
  • abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden oder büronahen kaufmännischen Beruf und zusätzlich fünf Jahre Berufserfahrung in den Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle

Vorteilhaft
  • fundierte und praxiserprobte Kenntnisse im Personalrecht bspw. durch bereits gesammelte praktische Erfahrungen in der Personalverwaltung oder im Personalrecht
  • ein ausgeprägtes Verständnis für den Umgang mit Rechtsvorschriften und das Analysieren von Lösungsansätzen
  • hohe Dienstleistungsorientierung, Kommunikationsfähigkeit und Motivation zur Beratung und Betreuung Ihrer Rechtsbereiche
  • hohe Aufgeschlossenheit für neue Prozesse und Themen, die selbständig und eigenverantwortlich erarbeitet werden
  • Freude an der Bearbeitung komplexer und vielfältiger Aufgaben

Unser Angebot

  • 1 Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden, befristet bis einschließlich zum 28.02.2027, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • einen spannenden Arbeitsplatz mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum
  • die Mitarbeit in einem freundlichen und engagierten Team
  • eine enge und kooperative Zusammenarbeit mit weiteren Bereichen der BSB
  • einen Arbeitsplatz mit familienfreundlicher Arbeitszeit und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und
    Home-Office
  • weitere attraktive Benefits der FHH


Wenn Sie noch zögern, rufen Sie gern an und klären Sie noch offene Fragen mit uns. Bei Interesse ist auch
ein kurzes Kennenlernen des Aufgabenbereichs vor Ort möglich.

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).