Referent:in für wirtschaftspolitische Fragen der Energiepolitik

Behörde für Wirtschaft und Innovation, Amt Hafen und Innovation

  • Job-ID: J000034885
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (befristet bis 11.09.2026)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 03.07.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Bei uns gestalten Sie die Energiewende mit der Wirtschaft!

Das Referat „Umweltbezogene Wirtschaftspolitik und Elektromobilität“ mit insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt „Hafen und Innovation“ begleitet alle wirtschaftspolitisch relevanten Rechtsetzungsverfahren in den Bereichen Umwelt-, Energie- und Klimapolitik sowie dem technischen Arbeitsschutz. Dabei steht das Referat in engem Kontakt zur Hamburger Wirtschaft. So können die Interessen der Unternehmen, Verbände und Kammern berücksichtigt und nachhaltiges Wirtschaften am Standort Hamburg unterstützt werden.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Teilzeittätigkeit ist unter Berücksichtigung betrieblicher Belange grundsätzlich möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • bearbeiten wirtschaftspolitische Grundsatzfragen der Energiewende, Versorgungssicherheit, Energieeffizienz, Energiewirtschaft, Energiepreise und Erneuerbare Energien,
  • wirken in Beteiligungs- und Rechtsetzungsverfahren der EU, des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit,
  • gestalten den politischen und gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung der Energiewende und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft aktiv mit,
  • stehen hierfür im Austausch mit Unternehmen, Verbänden, Kammern, Behörden, Bundesministerien und anderen Bundesländern und
  • erarbeiten Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zu Vorlagen von Ministerpräsidenten- und Ministerkonferenzen, insbesondere der Wirtschaftsministerkonferenz.

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) vorzugsweise mit rechts-, politik-, verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der oben genannten Fachrichtungen und zusätzlich mit 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung

Vorteilhaft
  • sehr gute Kenntnisse der Energie- und Klimapolitik
  • gute Kenntnisse der Hamburger Wirtschaftsstruktur und der Hamburger Verwaltung sowie des europäischen und nationalen Rechtsetzungsverfahrens
  • Fähigkeit, in betriebs- und gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen zu denken
  • analytische Denkfähigkeiten sowie strukturiertes und konzeptionelles Vorgehen
  • Koordinierungs- und Verhandlungsgeschick auch in schwierigen Auseinandersetzungen und unter großem Termindruck

Unser Angebot

  • eine Stelle, befristet bis zum 11.09.2026, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg.de
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
  • gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
  • ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke/U-Bahn Rödingsmarkt)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
  • Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).