
Ingenieur bzw. Ingenieurin (m/w/d) Technischer Umweltschutz
Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
- Job-ID: J000035178
- Startdatum: 01.09.2025
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 12 TV-L
- Bewerbungsfrist: 15.07.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!
Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt umfasst die Bereiche Gewerberecht, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Technischer Umweltschutz. Das Fachamt versteht sich als Service-Einrichtung für die bezirkliche Wirtschaft, aber ebenso als Schützer von Verbrauchern, Umwelt und Wohnraum, auch im Sinne einer klassischen Ordnungsverwaltung
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Überwachung von nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß BImSchG einschließlich der Durchführung und Auswertung von Schallpegel- und Lichtimmissionsmessungen
- Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren vorrangig zu Fragen des Immissionsschutzes, ggf. auch der Trinkwasserhygiene und des Bodenschutzes
- Stellungnahmen zu Entwürfen von Bebauungsplänen, von fachlichen Anweisungen, Verordnungen und Gesetzen aus Sicht des Hygiene-, Gesundheits- und Umweltrechts
- Kontrolle von Naturbädern, Entnahme von Wasserproben und Durchführung von Vor-Ort-Messungen
- im Rahmen der abteilungsinternen Vertretung: Wahrnehmung von Überwachungs- und Beratungstätigkeit in den Bereichen Trink- und Badewasserhygiene sowie Bodenschutz
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Umwelttechnik, Hygienetechnik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen und
- jeweils zusätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
Vorteilhaft
- Berufserfahrung im Bereich der Gesundheits- und Umwelttechnik, insbesondere im Bereich des Immissionsschutzes, der Trink – und Badebeckenwasserhygiene und allgemeines technisches Verständnis
- Erfahrung in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie die Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten, gutes Kooperationsverhalten und Teamfähigkeit
- Belastbarkeit auch unter ungewöhnlichen Rahmenbedingungen, Flexibilität sowie Kreativität und Selbstständigkeit
- hohes Bewusstsein für die Wirtschaftlichkeit des eigenen Handelns
- Führerschein Klasse B
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglichst zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung
- 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen
- eine Behörden- und Zusammenarbeitskultur, die durch das Nordstern-Manifest geprägt ist
- betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.),
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).