Leitung des Abschnitts Katastrophenschutz

Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Steuerung und Service

  • Job-ID: J000035240
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 11 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 20.07.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Bringen Sie Farbe in Ihren Berufsweg mit unseren Jobs so bunt wie das Leben!  Unsere Bezirksämter sind vielfältig - genau wie die Menschen hier. Als erste Anlaufstelle gestalten wir das Miteinander jeden Tag neu: nah an den Menschen und offen für Ideen. Bei uns trifft Verantwortung auf Vielfalt, Verwaltung auf Innovation. Gestalten auch Sie das Leben im Bezirk!

Das Fachamt Interner Service leistet mit seinen vier Abteilungen und zwei Geschäftsstellen einen wesentlichen Beitrag für die Funktionsfähigkeit des Bezirksamts Hamburg-Nord und wirkt dafür mit rund 55 Mitarbeitenden nach innen und außen. Als Abschnittleitung Katastrophenschutz im Fachamt Interner Service des Bezirksamts Hamburg-Nord sind Sie mit einem Team von zwei hochmotivierten und fachlich versierten Mitarbeitenden für den präventiven und abwehrenden Katastrophenschutz im Bezirk zuständig. Als Vertreter:in der bezirklichen Katastrophenschutzbehörde treffen Sie Vorbereitungen für den Krisenfall. Dabei arbeiten Sie eng mit den Katastrophenschutzbehörden der FHH, den übrigen Bezirksämtern, den Mitgliedern des Regionalen Katastrophendienststabs und den Hilfsorganisationen im Bezirk zusammen.
Zu den Aufgaben der Abschnittsleitung gehören die Entwickelung und Evaluation von Schulungen und konkreten Übungen zum Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Erstellung von Konzepten, Erarbeitung, Fortentwicklung und Aktualisierung der Grundlagen für die Arbeit im Katastrophenschutz
  • Personalverantwortung für zwei Mitarbeitende
  • Bewertung und Umsetzung von bundes- und landesgesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Auswirkungen auf das Bezirksamt als eigenständige Katastrophenschutzbehörde
  • Ansprechperson des Bezirksamtes in Sachen Katastrophenschutz für externe und interne Akteure
  • Eigenverantwortliche Erstellung und Fortschreibung von Informationsmaterial für die Bevölkerung

Sie sind nicht sicher, ob die ausgeschriebene Stelle zu Ihnen passt? Nehmen Sie für ein informatives Telefonat oder eine Hospitation gerne Kontakt während des Bewerbungszeitraums zu der unten angegebenen Ansprechperson des Fachbereichs auf. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen! 

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Rescue Management, Rettungsingenieurwesen/Rescue Engineering/Hazard Control, Katastrophenmanagement, Gefahrenabwehr oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • den Hochschulabschlüssen gleichwertige Fachkenntnisse oder
  • abgeschlossene Ausbildung als Sicherheitstechniker:in oder -meister:in und Berufserfahrung in Tätigkeiten auf Bachelorniveau (z.B. im öffentlichen Dienst ab EG9b) oder mit fünf Jahren Berufserfahrung in Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle sowie sicherheitstechnische Fachkunde

Vorteilhaft
  • Vorerfahrungen im Bereich des Katastrophenschutzes und den Rechtsgrundlagen
  • hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit und Engagement
  • eine strukturierte sowie sach- und lösungsorientierte Arbeitsweise mit gutem analytischen Denkvermögen
  • gutes Kooperationsverhalten und eine ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

Unser Angebot

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.),
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).