(Fach-) Ärztin bzw. (Fach-) Arzt (m/w/d) im Sozialpsychiatrischen Dienst

Bezirksamt Altona, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

  • Job-ID: J000038533
  • Startdatum: 16.02.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. Ä1/Ä2 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 14.12.2025
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Bringen Sie Farbe in Ihren Berufsweg mit unseren Jobs so bunt wie das Leben! Unsere Bezirksämter sind vielfältig - genau wie die Menschen unserer schönen Metropole Hamburg.

Sie sind Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie oder sind Ärztin oder Arzt und haben mindestens 6 Monate im psychiatrischen Kontext gearbeitet? Sie haben keine Lust mehr auf Nacht- und Wochenenddienste und wünschen sich eine Stelle, die mit planbaren Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben/Familie ermöglicht? Dann haben wir ein attraktives Angebot für Sie.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste der Hamburger Gesundheitsämter sind Ansprechpartner für Menschen ab 18 Jahren mit seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen und für ihre Angehörigen. Sie bieten Unterstützung und Beratung an, sind für die Krisenintervention in akuten Situationen (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) zuständig und führen Begutachtungen durch.

Auch bilden die Gesundheitsämter gezielt Nachwuchskräfte aus – in den Fachämtern liegen verschiedene Weiterbildungsbefugnisse vor. Mit einer intensivierten Einarbeitung durch erfahrende Kolleginnen und Kollegen des Arbeitsbereich und einer begleitenden Supervision wird der fachliche Einstieg erleichtert. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Einsatzgebieten für Ärztinnen und Ärzte. Zudem stellen Ihnen unsere Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeitsfelder vor. Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg und zum Sozialpsychiatrischen Dienst.
Impressum

Ihre Aufgaben

  • Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen beraten sowie passende Hilfe- und Unterstützungsangebote vermitteln
  • Akut-Sprechstunden für betroffene, Angehörige und andere behördliche Stellen durchführen
  • Hausbesuche
  • Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen insbesondere im Auftrag von Behörden und Ämtern
  • Krisen- und Notfallsituationen managen und ggf. Unterbringungen nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) veranlassen
  • Kooperationen innerhalb und außerhalb die Abteilung, z. B. mit niedergelassenen Ärzten, Gerichten, Betreuern, Polizei, Pflegediensten und den örtlichen Krankenhäusern aufbauen und pflegen

 

Sie sind nicht sicher, ob die ausgeschriebene Stelle zu Ihnen passt? Nehmen Sie für ein informatives Telefonat oder eine Hospitation gerne Kontakt zu der unten angegebenen Ansprechperson des Fachbereichs auf. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen!

Ihr Profil

Erforderlich
  • Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Öffentliches Gesundheitswesen oder Neurologie oder Allgemeinmedizin mit klinischer Erfahrung in der Psychiatrie oder
  • Ärztin bzw. Arzt mit mindestens sechs Monaten Berufserfahrung in der Psychiatrie oder Psychotherapie oder Öffentliches Gesundheitswesen oder Neurologie oder Allgemeinmedizin mit klinischer Erfahrung in der Psychiatrie oder
  • Ärztin bzw. Arzt mit Erfahrungen in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder dem Öffentlichen Gesundheitswesen
    Sie erhalten eine intensivierte Einarbeitung durch erfahrende Kolleg:innen des Arbeitsbereichs und Supervision.


Als Facharzt bzw. Fachärztin werden Sie in Ä2 und als Arzt bzw. Ärztin in Ä1 TV-L eingruppiert.


Vorteilhaft
  • breites Fach- und Erfahrungswissen im Bereich der Psychiatrie und angrenzender Bereiche (z. B. Gerontopsychiatrie, Neurologie, Psychosomatik)
  • theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen bezüglich psychiatrischer Krisenintervention (u. a. Suizidprävention, Gefährdungsanalyse)
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen (HmbPsychKG, BGB)
  • wertschätzende Kommunikation und sehr gutes Einfühlungsvermögen, Kultursensibilität und interkulturelle Kompetenz
  • grundlegende Kenntnisse der Strukturen sowie der psychiatrisch- und medizinischen Versorgungsstrukturen innerhalb der Hamburgischen Verwaltung und des Klinikbetriebs

Unser Angebot

  • eine Stelle in Voll- oder Teilzeit, unbefristet, ab 16.02.2026 zu besetzen
  • Bezahlung nach Ä1/Ä2 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
    Die Zahlung einer Zulage ist bei Vorliegen persönlicher und tariflicher Voraussetzungen ggf. möglich.
  • Tarifbeschäftigte Ärzt:innen/ Fachärzt:innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2.eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä2/Ä1 der Sonderregelungen für Ärzt:innen an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung/ Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen.
  • ein vielseitiger, anspruchsvoller und abwechslungsreicher Arbeitsbereich, der Ihnen Raum für eine kommunikative und flexible Arbeitsweise bietet
  • individuelle Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Teammitglieder
  • aufgeschlossenes und hilfsbereites Team

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation (Approbationsurkunde),
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes). 

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen wir einen Nachweis darüber, dass die Anforderungen des Masernschutzgesetzes erfüllt sind (Impfung, Immunität oder Kontraindikation).