Referent:in für Trinkwasserhygiene und technischen Gesundheitsschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Verbraucherschutz

  • Job-ID: J000040665
  • Startdatum: 01.06.2026
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 14 TV-L
  • Bewerbungsfrist: 07.04.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Das Team des Referats V34 der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz arbeitet in vielen Themenbereichen engagiert und gemeinsam daran, dass Hamburg eine „gesunde Stadt für alle“ wird. Hierzu bewerten wir gesundheitliche Auswirkungen von Umwelteinflüssen, gestalten gesundheitsgerechte Umweltbedingungen mit oder streben durch Beratung und Unterstützung an, wissenschaftliche Erkenntnisse ins Verwaltungshandeln der Freien und Hansestadt Hamburg zu überführen. Für diese oft herausfordernden Tätigkeiten schaffen wir durch eine wertschätzende Atmosphäre und festen Zusammenhalt im Team die besten Voraussetzungen. Der Schutz der Gesundheit der Hamburger Bevölkerung ist auch Leitmotiv bei unserer Überwachung der öffentlichen Wasserversorgung gemäß Trinkwasserverordnung. Hierfür suchen wir Sie als Expert:in.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

  • Trinkwasserüberwachung für den Bereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen in Hamburg vollziehen
  • Hamburg als oberste Landesbehörde für den Bereich Trinkwasser in Rechtssetzungsverfahren und Bund-Länder-Gremien (z.B. LAUG, ERFAUS) vertreten
  • Trinkwasseruntersuchungsstellen zulassen
  • Berichterstattung über die Hamburger Trinkwasserqualität und -überwachung im Rahmen der Berichtspflicht zur EU-Trinkwasserrichtlinie
  • fachliche:r Ansprechpartner:in und Vertretung Hamburgs in der Lenkungsgruppe für die IT-Verfahren SHAPTH und WAFA (z.B. Beantwortung fachlicher Fragen von Hamburger Stakeholdern, Weiterentwicklung usw.)

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtungen Umwelttechnik, Chemie, Biologie, Wasserwirtschaft, Public Health oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) in einer der o. g. Fachrichtungen und zusätzlich mit 4 Jahren einschlägiger Berufserfahrung mit Tätigkeiten auf Master-Niveau

Vorteilhaft
  • Berufserfahrung im Bereich Wasserhygiene, Trinkwasseraufbereitung und Verfahrenstechnik
  • analytisches Denkvermögen, Entscheidungsfähigkeit und sichere Prioritätensetzung unter Abwägung unterschiedlicher Interessen auch in stressbelasteten Situationen
  • grundsätzliche Kenntnisse in den Bereichen Biologie, Mikrobiologie, Biochemie und umweltbezogener Gesundheitsschutz
  • Fachkenntnisse der gesetzlichen Regelungen und des technischen Regelwerks zur Trinkwasserhygiene, -aufbereitung, -versorgung und -überwachung

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, zum 01.06.2026 zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • Mitarbeit in einem kleinen Team, das sich trotz einer breiten Palette fachlicher Expertisen gegenseitig unterstützt und wertschätzend miteinander umgeht sowie eine intensive, mehrmonatige Einarbeitung durch den aktuellen Stelleninhaber
  • ein Arbeitsplatz mitten in der Stadt, gut angebunden an öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahnstation Rothenburgsort)
  • die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) und die Möglichkeit des Dienstfahrradleasing „Jobrad
  • Befürwortung der Teilnahme an fachlichen und persönlichen Fortbildungen
  • vielseitiges Angebot für Work-Life-Balance und Vorsorge, z.B. flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (regelhaftes mobiles Arbeiten), 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), betriebliche Altersversorgung, Möglichkeit für vermögenswirksame Leistungen

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).