
Verfahrensmanagerin bzw. Verfahrensmanager (m/w/d) in der Bauprüfung
Bezirksamt Hamburg-Nord, Dezernat Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Job-ID: J000040717
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) -
Bezahlung: EGr. 12 TV-L
- Bewerbungsfrist: 06.04.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Bringen Sie Farbe in Ihren Berufsweg mit unseren Jobs so bunt wie das Leben! Unsere Bezirksämter sind vielfältig - genau wie die Menschen hier. Als erste Anlaufstelle gestalten wir das Miteinander jeden Tag neu: nah an den Menschen und offen für Ideen. Bei uns trifft Verantwortung auf Vielfalt, Verwaltung auf Innovation. Gestalten auch Sie das Leben im Bezirk!
Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ist zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleistungen rund um die Themen Wirtschaft, Bauen und Umwelt und bietet vielfältige Dienstleistungen aus einer Hand für Gewerbetreibende, Bauwillige und Investor:innen. Wesentlicher Bestandteil des Dienstleistungszentrums ist die Bauprüfung. Sie hat die Aufgabe, alle zur Abwicklung von Bauvorhaben erforderlichen Beratungen vorzunehmen und Genehmigungen zu erteilen. Die Bauprojekte stellen sich hier sehr vielfältig und anspruchsvoll dar. Die Stadt Hamburg hat es sich darüber hinaus zur Aufgabe gemacht, für alle Flüchtlinge und Asylsuchenden Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dafür ist es erforderlich, bestehende Gebäude zu nutzen aber auch neue Flächen zu erschließen. Diese Sonderaufgabe erstrecken sich über den gesamten Bezirk Hamburg-Nord.
Wollen Sie mehr über uns und unsere Aufgaben erfahren? Dann hören Sie sich gerne unseren Podcast an. In den Folgen 1, 2 und 4 geben wir einen Einblick in die Arbeit der Bauprüfung der Bezirksämter!
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Steuerung und Koordinierung aller in der Bauprüfung anfallenden Aufgaben im Zusammenhang mit Flüchtlingen
- Beratung der Bezirksamtsleitung hinsichtlich planungs- und mbauordnungsrechtlicher Belange
- Vertretung/Unterstützung des Bezirksamtes in der Standortkonferenz
- zentrale Ansprechperson für alle Fachbehörden und Fachdienststellen sowie für Private, die ihre Immobilien für Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen wollen
- erste baurechtliche Prüfung der Immobilie vor Ort mit brandschutztechnischer Einschätzung
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Hochbau/Architektur bzw. Bauingenieurwesen oder vergleichbare Fachrichtung oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen und
- jeweils zusätzlich eine mindestens drei Jahren praktischer Erfahrung in Ingenieursaufgaben, bevorzugt als Bauprüfer:in mit umfassenden Kenntnissen im Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie Nebenrecht
Vorteilhaft
- Erfahrung in der Prüfung, Bewertung und Beurteilung von brandschutztechnischen Konzepten, Gutachten, Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen
- umfassende Kenntnisse des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, den dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenrechts inkl. der dazugehörigen Anwendungsvorschriften
- umfangreiches Fach- und Methodenwissen
- methodische Kenntnisse zur Steuerung und Organisation
- sicheres Verhandlungsgeschick, gutes Urteilsvermögen, ausgeprägte Problemlösefähigkeit
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- einen interessanten und anspruchsvollen Arbeitsplatz sowie ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabenfeld
- eine Behörden- und Zusammenarbeitskultur, die durch das Nordstern-Manifest geprägt ist
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
- 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage Woche)
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.),
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
