Ingenieur*in im betrieblichen Umweltschutz

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft; Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

  • Job-ID: J000041229
  • Startdatum: schnellstmöglich
  • Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
    (unbefristet)
  • Bezahlung: EGr. 13 TV-L
    BesGr. A13 HmbBesG
  • Bewerbungsfrist: 01.05.2026
  • Anzahl der Stellen: 1

Wir über uns

Hamburg ist eine der bedeutendsten Industrie- und Hafenstädte Europas – und genau das macht unsere Arbeit so vielseitig. Die Abteilung Betrieblicher Umweltschutz im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft ist Teil der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und sorgt dafür, dass Hamburger Betriebe aus Industrie, Metall- und Luftfahrtbranche ihren Beitrag zu einer sauberen Stadt leisten.

Unser Referat „Metall und Luftfahrtindustrie“ – ein Team von 12 Spezialist:innen – begleitet Unternehmen durch Genehmigungs- und Überwachungsverfahren und stellt sicher, dass Umweltschutz in der Praxis ankommt: von der Luft über den Boden bis zum Wasser. Dabei sind wir mehr als eine Aufsichtsbehörde: Wir beraten Betriebe, denken mit und bringen unsere Expertise aktiv in die Weiterentwicklung von Regelwerken auf Landes- und Bundesebene ein.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

  • begleiten Unternehmen durch Zulassungsverfahren nach dem Immissionsschutz-, Wasser- und Abwasserrecht – von der Antragsprüfung bis zur Entscheidung,
  • überwachen, ob umweltrechtliche Vorgaben in der Praxis eingehalten werden, und leiten bei Bedarf Sanierungsmaßnahmen ein,
  • sind Ansprechperson für Bürger:innen und beraten Industriebetriebe zu umweltrechtlichen Fragen,
  • wirken an der Weiterentwicklung von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und technischen Regelwerken mit und
  • bringen Ihre umweltrechtliche Expertise in übergreifende Verwaltungsverfahren ein – etwa bei der Prüfung von Baugenehmigungen oder in Planfeststellungsverfahren.

Ihr Profil

Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Chemie/Chemietechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Energietechnik, Umwelttechnik, Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
  • gleichwertige Fähigkeiten oder Erfahrungen
  • als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste
  • Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste verfügen und sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A12 befinden.

Vorteilhaft
  • Kenntnisse im Bereich der Anlagentechnik von Industriebetrieben sowie des betrieblichen Umweltschutzes
  • fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften im Umweltrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht – idealerweise aus der Praxis
  • analytisches Denkvermögen, lösungsorientiertes Handeln
  • Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick sowie sicheres Auftreten
  • Führerschein Klasse B

Unser Angebot

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle) bzw. Besoldungsgruppe A13, , weitere Informationen auf karriere.hamburg
  • umfangreiches Fortbildungsprogramm im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung
  • gute Work-Life-Balance, u.a. mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten, Möglichkeit zum Home-Office und 30 Tagen Urlaub pro Jahr bei einer Fünftagewoche
  • moderner Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung (S-Bahn Wilhelmsburg und StadtRAD-Station) und Personalrestaurant vor Ort
  • betriebliche Gesundheitsförderung sowie Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
  • Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).