
Technische:r Verfahrensmanager:in Bauprüfung
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
- Job-ID: J000042056
- Startdatum: schnellstmöglich
-
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(befristet bis 31.05.2031) -
Bezahlung: EGr. 12 TV-L
- Bewerbungsfrist: 25.06.2026
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Der Bezirk Hamburg-Mitte mit derzeit ca. 300.000 Einwohner:innen umfasst 19 Stadtteile mit unterschiedlichster Prägung. Die Bandbreite reicht von hochurbanen Stadtteilen in der City, Gebieten mit innerstädtischen Entwicklungspotentialen, Sanierungs- und großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten bis hin zu kleinstädtischen und dörflichen Stadtteilen in den Randlagen des Bezirks. Entsprechend vielfältig und anspruchsvoll stellen sich die Bauprojekte im Bezirk Hamburg-Mitte dar. Unser Bezirksamt sitzt im Herzen der Hansestadt in der Caffamacherreihe 1-3.
Das Fachamt Bauprüfung ist zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung. Es besteht aus fünf technischen Abteilungen und einer Verwaltungsabteilung mit insgesamt ca. 70 Mitarbeitenden. Wollen Sie mehr über uns und unsere spannenden Aufgaben erfahren? Dann hören Sie sich gerne unseren Podcast an. In den Folgen 1, 2 und 4 dreht sich alles um die Arbeit in der Bauprüfung der Bezirksämter!
Der regionale Katastrophenschutz des Bezirksamts Hamburg-Mitte freut sich über Ihre Unterstützung.
Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Durchführung und Koordinierung von Baugenehmigungsverfahren, schwerpunktmäßig konzentrierten Verfahren nach § 64a HBauO für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 und für Sonderbauten sowie entspr. Verfahren nach § 75 HBauO
- Antragsprüfung in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht, Beurteilung von Brandschutzkonzepten, Prüfung des Baunebenrechts, Koordination aller Beteiligter etc.
- Aufsetzen von Verpflichtungsermächtigungen (Baulasten) sowie Einschätzen von Gefahrenzuständen und Treffen von Sofortentscheidungen
- Überwachung der Bauausführung, Durchführung von Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände sowie Abhilfeprüfungen bei Widersprüchen
- eigenständige Durchführung von Beratungen und Verfahrenskonferenzen
Ihr Profil
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie
- eine jeweils mindestens dreijährige Berufspraxis in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Fachgebieten wie Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Baugenehmigungsverfahren und Brandschutz
Vorteilhaft
- umfassende, praxisgereifte Kenntnisse des Planungs- und Bauordnungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenrechts und sonstiger Vorschriften wie Bauprüfdienste und technische Richtlinien
- selbstständiges und strukturiertes Arbeiten, Fähigkeit zur Prioritätensetzung und Verantwortungsübernahme für Ihr Handeln sowie Offenheit für Veränderungsprozesse
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen sowie Teamorientierung
- ein gutes Urteilsvermögen sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Entwicklung von Lösungswegen für Problemstellungen
- Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung
Unser Angebot
- eine Stelle, befristet bis 31.05.2031, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- zentraler moderner Standort in der Hamburger Innenstadt an der U-Bahn-Haltestelle Gänsemarkt bzw. Buslinie 3
- ein Zuschuss zum Deutschlandticket (Jobticket über die Arbeitgeberin)
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (zertifiziert mit dem Hamburger Familiensiegel) und 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- betriebliche Gesundheitsförderung, Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre Bewerbung
Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
